1932–2018

Staublunge – «die schrecklichste aller Krankheiten!»

Häufig kommen sie aus dem Nichts. Erkennt man sie, ist es in der Regel zu spät – Berufskrankheiten sind heimtückisch. Selbst wenn die Ursache bestimmt ist, enden Berufskrankheiten oft tödlich. Beispiellos in der schweizerischen Industriegeschichte ist die Silikose. Tausende von Arbeitern starben an den Spätfolgen des Quarzstaubes, den sie in Giessereien, in der Stahlindustrie, in Bergwerken oder bei Tunnel- und Staudammbauten eingeatmet hatten. Tausende erlitten schwere Lungenschäden.

Milch gegen die Staublunge

Noch in den Fünfzigerjahren galt es unter Bergleuten als der beste Tipp: Wer in Minen oder Tunnelröhren arbeitete, sollte täglich einen Liter Milch trinken – als Prophylaxe gegen die Silikose, gegen die Quarzstaublunge.

Denn gegen die Silikose gab es keine Therapien. Lange – bis in die Sechzigerjahre – war es auch schwierig, die Staublunge zu diagnostizieren, die Röntgenbilder gaben zu wenig Aufschluss. Häufig wurde sie mit einem Katarrh oder mit Tuberkulose verwechselt.

Bohrarbeiten Jungfraubahn, um 1900
Bohrarbeiten für die Jungfraubahn um 1900. Bei der Trockenbohrung wurde viel Quarzstaub freigesetzt.
Mineure bei Trockenbohrung
Mineure mit Pressluftmeisseln. Erst in den Vierzigerjahren wurde die Nassbohrung durchgesetzt.

Dabei gab und gibt es keine Berufskrankheit, die in der Schweiz auch nur annähernd einen ähnlichen Schaden anrichtete wie die Silikose – auch die asbestbedingten Erkrankungen nicht. In den Vierzigerjahren starben durchschnittlich zwei Arbeiter pro Woche an den Folgen der Staublunge. Noch zu Beginn der Siebzigerjahre stellte die Suva fest: «Die Sterblichkeit der Silikoserentner ist erschreckend hoch.»

Aufgekommen war die Silikose in der Schweiz bereits in den Zwanzigerjahren. Gewerkschaften und Ärzte drängten auf eine Anerkennung der Quarzstaublunge als Berufskrankheit. 1932 entschied die Suva, Silikosefälle auf freiwilliger Basis zu entschädigen. Die gesetzliche Grundlage wurde erst 1938 geschaffen.

Schutz- und Vorsichtsmassnahmen waren die einzigen Mittel, um die Silikose zu bekämpfen. Mit viel Erfindungsgeist entwickelte die Suva auch eigene technische Geräte, etwa ein Frischluftatemgerät, das sogar in Serienproduktion ging.

Frischluftatemgerät der Suva, 1935
«Frischluftgerät» der Suva von 1935: Durch einen Ventilator (a) fliesst die Frischluft über einen Zufuhrschlauch (b), der mit einem Gurt (c) verbunden ist. Von dort führt ein weiterer Schlauch (d) zum eigentlichen Frischluftgerät (e) an der Stirn des Arbeiters. Kam es zu einer Arbeitsunterbrechung, löste er den Schlauch an der Kupplung (f) von seinem Gurt. So hatte er Bewegungsfreiheit, ohne die Muschel (g) abzunehmen. Probleme bereitete die Kälte der Luft. Für die Erwärmung wurde schliesslich ein Heizwiderstand in der Nähe der Muschel angebracht.
Frischluftgerät mit Gummimuschel, 1934
1934 war der Prototyp einer Frischluftmaske für Arbeiter in Farbspritzwerken entwickelt. In den Pausen liess sich die Muschel aus Gummi hochklappen.

Eine der grundsätzlichen Schwierigkeiten bei der Bekämpfung von Berufskrankheiten, nicht nur der Silikose, war, dass sich Arbeiter immer wieder den Schutzmassnahmen verweigerten. Sie legten die Frischlufthelme ab, wenn diese störten.

Also blieben Verbote und Kontrollen. Hartnäckig drängte die Suva auf ein Verbot des Trockenbohrens in Stollen, auf den Ersatz von Quarzsand in Sandstrahlgeräten. Ebenso erkämpfte sie sich das Recht, Arbeiter auf ihre gesundheitliche Eignung zu untersuchen.

«Wenn ich nicht im Quarzstaub arbeiten darf, dann heisst das doch bestimmt, dass ich krank bin – und Sie behandeln mich nicht!» Arbeiter an die Kreisagentur Lausanne,

Sie tat dies nach dem Zweiten Weltkrieg regelmässig – allerdings wiederum mit Schwierigkeiten: Bergarbeiter, Mineure oder Gussputzer fühlten sich gesund, sie erhielten ein Arbeitsverbot aufgebrummt, nicht weil sie krank, sondern weil sie gefährdet waren. Für viele bedeutete dies einen beruflichen Abstieg, vor allem die Bergarbeit gehörte zu den bestbezahlten Handwerksberufen in der Schweiz. Einige kehrten auch einfach an ihre Arbeit zurück.

Der verklärte Blick auf den Stein

Nicht nur die Arbeiter stellten sich immer wieder gegen die Verfügungen der Suva, auch die Betriebsinhaber empfanden die Auflagen und Verbote häufig als Eingriffe in die unternehmerische Freiheit. «War es schlechter Wille, Uneinsichtigkeit, Habgier, Gleichgültigkeit?», fragte die Suva in ihrer Festschrift zum 50-Jahr-Jubiläum. «Wer will den ersten Stein auf diese Zögerer werfen?»

Verklärt war der Blick der Bauwirtschaft auf den Stein als Werkstoff. Granit konnte nichts Schlechtes sein.

«Wer die Gemarken der Schweiz durchstreift, kann feststellen, dass es nichts Schöneres gibt, als diese alten aus Stein gebauten Werke, die allen Unbilden getrotzt haben… Es sei daran erinnert, dass in Algier Schweizer Stein für die Errichtung der Molen verwendet wurde; auch in Holland … zur Erstellung von Schutzwällen gegen Überschwemmungen.» François Buche, Zentralpräsident des Schweizerischen Baumeisterverbandes und Suva-Verwaltungsrat, 1963

Bekanntlich sei die Schweiz arm an Rohstoffen, sagte der Vertreter des Baumeisterverbandes in der Suva-Verwaltungsratssitzung vom 28. Juni 1963, als es um eine Prämienerhöhung für «Silikose-Betrieb» ging. «Sie besitzt im Grunde genommen nur den Stein.» Verteuerungen seien deshalb «eine neue Last» für eine Schlüsselindustrie der Schweiz.

Gleichzeitig begann aber die Prophylaxe zu wirken, ab 1974 ging die Zahl der gemeldeten Fälle, die zuvor bei 500 bis 900 Fällen pro Jahr lag, zurück. Ende der Achtzigerjahre waren es noch 30 bis 50 Fälle pro Jahr.

Krankheiten, die aus dem Nichts kommen

Dass sich die Todes- oder Invaliditätsfälle erst nach Jahrzehnten einstellen, ist eine Eigenheit der Berufskrankheiten. Und eine Schwierigkeit nicht nur bei der Erkennung und Behandlung, sondern auch bei der Anerkennung – zumal eine Versicherung immer auf eine Kausalität zwischen Ursache und Krankheit angewiesen ist. Ansonsten würde sie sich der Gefahr von Willkürentscheiden aussetzen.

Dabei war die Staublunge zwar die wichtigste, aber längst nicht die einzige Berufskrankheit. In den Dreissigerjahren rüstete die Suva auf. Sie schuf den Gewerbeärztlichen Dienst, der sich den Berufskrankheiten widmete, sie nahm Einfluss auf die Gesetzgebung, sie entwickelte nicht nur Frischlufthelme, sondern baute auch ein eigenes Labor, sie erliess Verbote und verschärfte die Kontrollen.

Unfallverhütungskampagne, 1932
«Wichtige Bekanntmachungen» waren Warnungen. 1932 begann die Suva, die «Anschläge der Anstalt betreffend die Unfallverhütung» auch in den Geschäftsberichten zu publizieren.

Immer wieder war sie mit neuen Phänomenen konfrontiert, mit bleihaltigen Farben, mit Erkrankungen wegen Hitze oder Druckluft, mit Benzol, Tritium, Radon, mit Schleimbeutelerkrankungen und Hautkrebsen. In den Fünfziger- und Sechzigerjahren wurden neue Verordnungen und Bestimmungen fast im Zweijahrestakt erlassen. Stoffverzeichnisse wurden erweitert, Grenzwerte verschärft, die Suva erhielt mehr Kompetenzen, die Betroffenen mehr Rechte.

Und immer wieder kam es zu Konflikten mit Unternehmen. Exemplarisch dafür ist der Benzolprozess von 1963. In zwei kleinen Zifferblattfabriken in den Kantonen Neuenburg und Freiburg waren sieben Chemiearbeiter an den Folgen einer Benzolvergiftung gestorben.

Benzolflasche
Benzol – hochgiftig und lange in der industriellen Produktion verwendet.
«Durch die fast überstürzte Entwicklung der Fabrikationsverfahren und die Verwendung immer neuer chemischer Stoffe, insbesondere Lösungs- und Bindemittel, sind diese Erkrankungen zahlreicher geworden. Oftmals werden sie nicht erkannt, die Betroffenen nicht richtig behandelt, die Gefahrenquellen nicht aufgedeckt und nicht bekämpft.» Adolf Ingold, Chef der Kreisagentur Bern (1915–1948), 1937

In der regionalen Presse und in den Gerichtsverhandlungen gegen die Firmeninhaber wurde auch die Suva angegriffen. Sie habe nichts gegen die Gefährdung unternommen. Aus der Sicht der Suva waren es «Attacken», die «bisweilen an Hysterie grenzten». Ausgerechnet die Zifferblattfabriken hätten es «abgelehnt, das Benzol zu eliminieren und durch ein anderes, weniger gefährliches Lösungsmittel zu ersetzen». Sie könnten sonst keine Uhren mehr verkaufen. Es habe sogar Betriebe gegeben, die ihr Personal angewiesen hätten, «die Benzolbehälter beim Erscheinen eines Inspektors der Suva verschwinden zu lassen». Von den Gerichten wurde die Suva entlastet.

Berufskrankheiten machen heute etwa 1 Prozent der Versicherungsfälle in der Berufsunfallversicherung der Suva aus. Kostenmässig liegt der Anteil aber bei rund 8 Prozent. Dies hat auch mit dem hohen Anteil der Todesfälle zu tun. Über die Hälfte der Todesfälle in der Berufsunfallversicherung geht auf Berufskrankheiten zurück.

«Als man dann aber von den Toten von Le Prêlet zu sprechen begann und deswegen eine Strafuntersuchung eingeleitet wurde, verschwand das Benzol wie durch ein Wunder aus den Zifferblattfabriken, und es konnten plötzlich andere Lösungsmittel verwendet werden.» Stanislas Nicolet, Suva-Subdirektor (1955–1971), 29. November 1963

Mobil gegen eine Volkskrankheit

Ursprünglich wurden Berufskrankheiten aufgrund einer Liste anerkannt, die gefährliche Stoffe aufzählte. Fehlte ein Stoff, wie anfänglich der Quarzsand, auf der sogenannten «Giftliste», war die Suva zu keinen Leistungen verpflichtet. Druck und Lärm waren keine Stoffe.

In den meisten Fällen – bei der Silikose bis 1938, bei der Asbestose bis 1953, als die entsprechenden Stoffe in die «Giftliste» aufgenommen wurden – entschädigte die Suva auf der pragmatischen Grundlage der Freiwilligkeit.

Dies tat sie auch bei Beeinträchtigungen, die in der breiten Öffentlichkeit noch nicht als Gefahren wahrgenommen wurden, etwa dem Lärm. 1956 begann sie, freiwillige Leistungen zu entrichten – allerdings nur für Gehörschäden, die zu «Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit» führten, also für schwere Fälle.

1963 wurde der Lärm auf die Liste, die mittlerweile «Verzeichnis gemäss Art. 68 KUVG» hiess, aufgenommen. In der Folge wurden Grenzwerte für Hunderte von Stoffen, Gasen, Dämpfen, Lärm, Laser und Radar festgesetzt und immer wieder verschärft.

Bei der Bekämpfung von Hörschäden setzte die Suva auf eine mobile Lösung. 1971 erfand sie das «Audiomobil» – einen Messwagen, mit dem sie Unternehmen besuchte und die Angestellten untersuchte. Schon damals waren über 250 000 Arbeitnehmer von Lärm betroffen.

1977 besass die Suva bereits fünf Audiomobile, in den Achtzigerjahren wurden die bulligen und auffälligen Fahrzeuge – als PR-Gag – auf die Städtenamen von Kreisagenturen getauft.

Farbiges Audiomobil der Suva, 1986
1986 war erstmals ein farbiges Audiomobil auf den Schweizer Strassen zu sehen.
1971 war es ein Medienereignis – das erste Audiomobil der Suva. Bericht des Schweizer Fernsehens in der «Antenne» vom 18. Juni 1971.
Mit dem Lärm-Dosimeter wird die Lärmbelastung gemessen. Arbeitnehmer tragen das Gerät während der Arbeit auf ihrem Körper. Beitrag des Schweizer Fernsehens in «Menschen–Technik–Wissenschaft» vom 4. Juni 1975.

Zehntausende von lärmgefährdeten Arbeitnehmern wurden getestet, doch mit den konkreten Schutzmassnahmen haperte es. Nach der Kontrolle von 2500 Betrieben im Jahr 1985 stellte die Suva fest, dass Lärmschutzmittel (Ohrenstöpsel oder Gehörschutzkapseln) nur gerade von der Hälfte der Arbeitnehmer genutzt würden. Schlimmer war nur noch die Helmtragedisziplin auf Baustellen – mit 35 Prozent.

«93 Prozent der Betriebe stellten Lärmschutzmittel zur Verfügung, und rund 50 Prozent der überprüften Arbeitnehmer machten davon Gebrauch.» Suva-Geschäftsbericht 1985
Lärmpegeldiagramm, Schlosserei, 1975
Lärmpegelmessung vom 21. April 1975 aus einer Schlosserei. Anhand der Messungen wurden Tabellen für die Lärmrichtwerte erstellt.

Wie hört sich ein Gehörschaden an?

Leben mit einem Gehörschaden: Beispiele der Suva zeigen, wie sich ein klassisches Musikstück oder eine Situation in einem Restaurant anhören, wenn das Gehör geschädigt ist.

Burn-out – eine Berufskrankheit?

Erschöpfung am Arbeitsplatz (Symbolbild)

Bereits seit dem Jahr 2001 widmet sich die Suva auch den «berufsassoziierten Gesundheitsstörungen», das heisst Beschwerden, die nicht als Berufskrankheiten definiert sind, die in der Regel mehr als eine Ursache haben und die durch berufsbedingte Umstände wie Wettbewerbs- und Zeitdruck, Überforderung oder ein schlechtes Arbeitsklima verstärkt werden.

Dabei besteht die Schwierigkeit für die Suva darin, die Gesetzeskonformität zu prüfen, wenn mehrere Ursachen einwirken. Zuständig ist die Suva, wenn eine manifeste Erkrankung – wie das asbestbedingte Mesotheliom – zu mehr als 50 Prozent durch die berufliche Tätigkeit bedingt ist. Bei anderen Erkrankungen liegt die Hürde bei 75 Prozent. Damit ist die Anerkennung von Burn-out-Fällen, die immer auch eine private Komponente haben, praktisch ausgeschlossen.

Stress am Arbeitsplatz (Symbolbild)

Das sind die risikoreichsten Berufskrankheiten

Die grossen Berufskrankheitenrisiken, Suva-Geschäftsbericht 2015
Schätzung der Suva von 2015, wie viele Personen in der Schweiz an welchen Berufskrankheiten leiden: Hautallergien, Gehörschäden und Erkrankungen als Folge von körperlicher Schwerarbeit sind weitverbreitet, ebenso Schäden durch UV-Strahlung. Zusammen mit asbest- und radonbedingten Erkrankungen zählen diese zu den besonders gefährlichen Berufskrankheiten.

Was einst die Silikose war, sind heute die Spätfolgen der Asbesterkrankungen – sie bilden eine Schwerpunkt der Präventionsarbeit. Daneben beschäftigt sich die Suva aber auch mit anderen, teilweise schweren Berufskrankheiten.

In den Neunzigerjahren entwickelte sie beispielsweise ein spezielles Präventionsprogramm für Spitäler, Arzt- und Zahnarztpraxen. Dort waren neue Gefahren entstanden – durch Anästhesiegase, durch Medikamente, die für Chemotherapien eingesetzt wurden, oder durch Latex-Handschuhe, die Allergien auslösten.

Hautschutz-Kampagne der Suva
Wer in seinem Beruf gezwungen ist, häufig die Hände zu waschen und Desinfektionsmittel zu benützen, ist einem erhöhten Risiko von Hautkrankheiten ausgesetzt.
Hautschutz-Kampagne der Suva
Chemie in Haarpflege- und Färbemitteln führt häufig zu Hautreizungen, Ekzemen und Allergien.
Bäcker rollen Teig aus (Symbolbild)
Mehlstaub kann das sogenannte «Bäcker-Asthma» verursachen. Bäcker müssen dann ihren Beruf aufgeben.

Überhaupt verschob sich der Fokus immer mehr zu Hauterkrankungen – mittlerweile etwa ein Viertel der Krankheitsfälle in der Berufsunfallversicherung. Besonders betroffen sind die Coiffeusen mit rund 60 Fällen pro Jahr. Ein besonderes Augenmerk richtet die Suva auch auf die Bäcker wegen des sogenannten «Bäcker-Asthmas» aufgrund von Mehlstaub. Jährlich werden deshalb 40 bis 50 Bäcker mit einer Nichteignungsverfügung belegt. In den meisten Fällen müssen sie sogar ihren Beruf aufgeben.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten waren ursprünglich das Kerngeschäft der Suva. Dass auch Freizeitunfälle unter den Versicherungsschutz fielen, war eine europäische Pioniertat – mit Folgen. Die hohen Kosten der Nichtbetriebsunfälle belasteten die Suva von der ersten Stunde an. Einerseits waren die Risiken unberechenbar, andererseits änderten sich das Freizeitverhalten und das Risikodenken – vor allem im Strassenverkehr und im Freizeitsport.

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