Baumusterprüfung
Suva CERTIFICATION prüft als akkreditierte und notifizierte Zertifizierungsstelle das Baumuster eines Produkts auf die Einhaltung aller relevanten Bestimmungen. Nach erfolgreichem Abschluss bestätigt sie die Konformität mit der Baumusterprüfbescheinigung.
Inhalt
Kurz und bündig
Suva CERTIFICATION ist für folgende Produktkategorien akkreditiert und europäisch notifiziert:
- gesamter Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie wie Maschinen, Steuerungen und Sicherheitsbauteile
- persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)
- Niederspannungs-Schaltgeräte
Unsere Kompetenz
Suva CERTIFICATION verfügt über 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen Maschinen, elektrische und elektronische Sicherheitsbauteile, Sicherheitssteuerungen und Niederspannungs-Schaltgeräte sowie persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA).
Wir sind von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle als Konformitätsbewertungsstelle akkreditiert
Die Sicherheitsingenieure und Sicherheitsingenieurinnen der Suva arbeiten aktiv in internationalen Normenkomitees sowie in nationalen Gremien mit.
Unsere Datenbank
Mit der Bescheinigungsnummer ist in unserer Datenbank der Status der Baumusterprüfbescheinigung ersichtlich.
Wann ist eine Baumusterprüfung erforderlich?
Für bestimmte Produktkategorien mit höherem Sicherheitsrisiko im Geltungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG für Maschinen ist ein strengeres Nachweisverfahren gefordert. Mit der Baumusterprüfbescheinigung wird dieser Nachweis erbracht.
Für alle persönlichen Schutzeinrichtungen gegen Absturz (PSAgA) muss das Verfahren der Baumusterprüfung angewendet werden.
Beispiele für Baumusterprüfungen
Produktesicherheit: Gesetzliche Bestimmungen
- Richtlinie 2006/42/EG
für Maschinen (Maschinenrichtlinie) - Verordnung (EU) 2023/1230
für Maschinen - Richtlinie 2014/35/EU
über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Niederspannungsrichtlinie) - Verordnung (EU) 2016/425
über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung)
- SR 930.11
Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) - SR 930.111
Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV) - SR 819.14
Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (MaschV) - SR 734.26
Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) - SR 930.115
Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSAV)
Weiterführende Links
- Zugang zu nationalen und internationalen Normen
(Schweizerische Normen-Vereinigung SNV) - Leitfaden für die Anwendung der Richtlinie 2006/42/EG
(Maschinenrichtlinie) - Liste harmonisierter Normen
mit Konformitätsvermutung im Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Richtlinie 2009/127/EG
für Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden - Leitfaden für die Anwendung der Richtlinie 2014/35/EU
(Niederspannungsrichtlinie) - Liste harmonisierter Normen
mit Konformitätsvermutung im Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU - Leitfaden für die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/425
(PSA-Verordnung) - Liste harmonisierter Normen
mit Konformitätsvermutung im Geltungsbereich der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 - Richtlinie 2014/30/EU
über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Richtlinie 2014/53/EU
über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (RED) - SR 734.5
Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV)
Kontakt
Bei Fragen zur Baumusterprüfung geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Suva
Bereich Technik
Rösslimattstrasse 39
6005 Luzern