Entschädigung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Inhalt
Beschreibung
Basierend auf den Vorschriften der Suva über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben der Schweiz (Artikel 75 VUV), werden die durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen entstehenden Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten vergütet. Ebenso entschädigt die Suva den Lohnausfall im Rahmen des versicherten Höchstverdienstes. Entschädigungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen führen Sie bitte auf diesem Formular auf.