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So bauen Sie ein Sicherheitssystem gemäss ASA-Richtlinie auf

Als Arbeitgeber sind Sie für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Ein gezieltes Vorgehen ist für den Aufbau eines wirksamen Sicherheitssystems entscheidend. Dabei unterstützen wir Sie mit Informationen zu allen 10 Elementen des Sicherheitssystems.

Inhalt

Kurz und bündig

ASA ist die Abkürzung für «Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit». Der Begriff steht zudem für den Aufbau eines Sicherheitssystems in den Unternehmen. Die EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) formuliert die Anforderungen an das Sicherheitssystem.

Die ASA-Richtlinie gilt für:

  • Unternehmen mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden.
  • Unternehmen mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden. Hier gelten reduzierte Anforderungen.
  • Unternehmen ohne besondere Gefahren mit 50 oder mehr Mitarbeitenden.

Je nach Anforderung eignen sich für die Umsetzung der ASA-Richtlinie Branchenlösungen oder individuelle Lösungen. Die Suva bietet Informationen und Werkzeuge für die Umsetzung zu allen 10 Elementen des Sicherheitssystems an.

Wer Regeln beachtet, schützt sich und andere

Hier passieren häufig schwere Berufsunfälle: Pro Jahr 2000 durch Absturz, 800 mit Leitern, 500 mit Gerüsten, 200 bei Erhaltungsarbeiten, u.a. bei der Instandhaltung, 170 mit Kranen, 140 mit Staplern und 70 bei Waldarbeiten. Die Infografik zeigt dazu verschiedene Unfallszenen. Quelle: SSUV, Berufsunfälle aller Arbeitnehmenden (2010–2019)/schwere Unfälle = Unfälle mit mindestens 3 Monaten Arbeitsausfall
Bei 50 % der Berufsunfälle werden lebenswichtige Regeln verletzt. Das hat schwerwiegende und traurige Folgen. Denn pro Woche geschehen 5000 Berufsunfälle, dargestellt durch einen Krankwagen. Davon sind 220 schwere Unfälle, dargestellt durch eine Frau mit verletztem Bein. 16 Unfälle führen zu einer IV-Rente, dargestellt am Beispiel eines Mannes mit Amputation und Halskrause, und 1 bis 2 Menschen sterben, dargestellt durch einen mit einem Tuch bedeckten Körper. Quelle: SSUV, Berufsunfälle aller Arbeitnehmenden (2010–2019)
Lebenswichtige Regeln retten Leben. Deshalb gilt immer: 1. Mitarbeitende vor Ort regelmässig instruieren, dargestellt durch zwei Personen vom Bau, die durch eine dritte Person geschult werden. 2. Regel verletzt? STOPP, Arbeit einstellen! Darauf weist das rote Stoppschild hin, das ein Arbeiter in der Hand hält. 3. Gefahr beheben, weiterarbeiten. Das grüne Schild in der Hand des Arbeiters zeigt "Go". Quelle: Suva

Sicherheit mit System lohnt sich

Punktuelle Massnahmen alleine reichen nicht; ein Sicherheitssystem braucht Kontinuität. Und ja, es kostet Geld. Doch unser Video zeigt, dass Produktivität und Sicherheit durchaus zusammenpassen, denn Unfälle kosten mehr als man denkt.

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Gesetze, Verordnungen und Richtlinien

Sowohl das Unfallversicherungsgesetz (UVG)  als auch die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)  verpflichten Arbeitgeber zu Massnahmen, um Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten.

In Art. 83 Absatz 2  regelt das UVG die Mitwirkung von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit in den Betrieben.

In Art. 11a Absätze 1 und 2  schreibt die VUV vor, dass Arbeitgeber Spezialisten beiziehen müssen, wenn es zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und für ihre Sicherheit erforderlich ist.

Die ASA-Richtlinie der EKAS  führt aus, unter welchen Umständen Arbeitgeber verpflichtet sind, Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen.

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