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Hautkrebs: Frühzeitig erkennen, richtig handeln

Die Haut vergisst keinen Sonnenstrahl und erst recht keinen Sonnenbrand. Das beginnt bereits in der Kindheit. Wer sich jahrelang starker UV-Strahlung aussetzt, trägt ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Wir erklären Ihnen, wie Sie die verschiedenen Formen von Hautkrebs erkennen und wie Sie sich davor schützen.

Inhalt

Kurz und bündig

Hautkrebs ist eine tückische Erkrankung, denn die Weichen für seine Entstehung werden frühzeitig gestellt. Was sollten Sie dazu wissen?

  • Der häufige Aufenthalt an der Sonne schadet der Haut. Die damit verbundene UV-Strahlung hinterlässt dauerhafte Spuren. Jeder ungeschützte Aufenthalt an der Sonne erhöht das Hautkrebsrisiko.
  • Achten Sie regelmässig auf Hautveränderungen. So sind Sie in der Lage, Hautkrebs frühzeitig zu erkennen.
  • Hautkrebs tritt vor allem an sonnenexponierten Körperstellen auf. Diese müssen bei der Arbeit im Freien und in der Freizeit, vor allem im Hochsommer und bei Schnee im Winter, vor UV-Strahlen geschützt werden.
  • Wer während seiner Berufstätigkeit vorwiegend draussen an der Sonne gearbeitet hat, kann hellen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen lassen.
  • Weitere wichtige Informationen zum Schutz vor UV-Strahlen erfahren Sie unter: suva.ch/sonne

UV-Strahlung hinterlässt Spuren – manchmal ein Leben lang

Sonnenterrassen schützen

Als Sonnenterrassen werden exponierte Stellen des Körpers bezeichnet, die empfänglich für Sonnenbrände sind. Betroffen sind vor allem Gesicht (Nase, Stirn, Wangen, Ohren und Lippen), bei lichtem Haar oder Glatze der Kopf sowie Hals und Nacken, Unterarme, Hand- und Fussrücken. Bei bestimmten Outdoor-Berufen werden auch die Füsse und Oberschenkel dazu gezählt.

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Die sonnenexponierten Körperstellen (eingefärbte Flächen) werden auch als Sonnenterrassen bezeichnet.

Zeichen starker Sonnenexposition

Arten von Hautkrebs

Heller versus schwarzer Hautkrebs

Wie unterscheiden sich heller und schwarzer Hautkrebs?

Heller Hautkrebs

  • In der Schweiz erkranken pro Jahr rund 25 000 Personen neu an hellem Hautkrebs. Davon sind etwa 1000 Fälle beruflich bedingt und können als Berufskrankheit anerkannt werden.
  • Der helle Hautkrebs tritt an Stellen auf, die ungeschützt der Sonne ausgesetzt sind. Dazu gehören Stirn und Scheitelbereich (vor allem bei Glatzenbildung), Nase, Lippen, Ohren, Nacken und Handrücken.
  • Heller Hautkrebs äussert sich durch Veränderungen an der Haut, die nicht wieder verschwinden: Knötchen, rötliche und raue Stellen, die auch bluten können.
  • Heller Hautkrebs entwickelt sich meistens über viele Jahre bis Jahrzehnte. Er wächst unbehandelt tief in die Haut ein und kann — wenn auch selten — streuen. Dadurch wird eine Behandlung sehr schwierig und langwierig. Auch wenn die Chance auf Heilung besteht, kann die Erkrankung tödlich enden.

Schwarzer Hautkrebs

  • In der Schweiz erkranken pro Jahr etwa 2700 Personen neu an schwarzem Hautkrebs. Schwarzer Hautkrebs wird in der Regel nicht als Berufskrankheit anerkannt, da schwarzer Hautkrebs auch genetisch bedingt entstehen kann.
  • Schwarzer Hautkrebs tritt häufig an Körperstellen auf, die nicht dauernd ungeschützt der Sonne ausgesetzt sind, z. B. am Rücken, an Armen oder Beinen.
  • Schwarzer Hautkrebs äussert sich durch eine pigmentierte Hautveränderung (die Haut wird an diesen Stellen dunkler) oder durch ein Muttermal, welches sich verändert.
  • Schwarzer Hautkrebs kann sich innert kurzer Zeit entwickeln und ist sehr aggressiv. Wenn der Hautkrebs einwächst und sich im Körper verbreitet, ist es sehr schwer, ihn zu behandeln oder zu heilen.
  • Pro Jahr sterben in der Schweiz rund 500 Personen an schwarzem Hautkrebs.

Unsere Tabelle fasst die wichtigsten Hautkrebsmerkmale zusammen:

Aspekt / Krebsart Basaliom (heller Hautkrebs) Spinaliom (heller Hautkrebs) Melanom (schwarzer Hautkrebs)
Hautoberfläche glatt rau, schuppend, verhornend glatt oder unregelmässig
Hauteigenschaften glatte Erhebungen, die verkrusten oder wie ein Geschwür aufbrechen gerötete Flecken mit fest haftender Schuppung, die nicht abheilen stärker pigmentierter Fleck auf der Haut, oft mit uneinheitlicher Abgrenzung zur gesunden Haut
Einordnung als Berufskrankheit möglich möglich nicht möglich

Bei hellem Hautkrebs ist speziell auf Zeichen der chronischen UV-Schädigung oder auf neue Hautveränderungen an den besonders sonnenexponierten Stellen zu achten.

Bei der Einordnung von schwarzem Hautkrebs helfen die ABCD-Regeln der Krebsliga – siehe Grafik.

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Verdächtige Muttermale unterscheiden sich von harmlosen Formen durch unregelmässige Ränder und Erhebungen sowie durch fleckige Verfärbungen.

Besteht Verdacht auf Hautkrebs?

Wenn Sie in Ihrem Berufsleben jahrelang und regelmässig der Sonne ausgesetzt sind oder waren, könnte es sich bei Ihrem Hautkrebs um eine Berufskrankheit handeln. Dies trifft insbesondere auf helle Hautkrebsformen zu. Sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin unbedingt darauf an, um sich über das weitere Vorgehen beraten zu lassen.

Zögern Sie nicht, Ihren Arzt bei einem unklaren Befund um eine Kontrolle zu bitten. Bei frühzeitiger Erkennung lässt sich jede Form von Hautkrebs leichter behandeln. Mit einer Hautprobe kann abgeklärt werden, ob es sich bei einer Hautveränderung tatsächlich um Hautkrebs handelt.

Melden Sie hellen Hautkrebs analog zu einem Unfall Ihrer Unfallversicherung, um abzuklären, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt. Im Fall einer Anerkennung als Berufskrankheit werden die Kosten ohne Selbstbehalt übernommen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei der Krebsliga:

Hauterkrankung und nicht mehr berufstätig

Wenn Sie heute Hautprobleme durch schädliche UV-Strahlen aus Ihrem früheren Beruf haben (z. B. Hautkrebs) und die Firma, bei der Sie gearbeitet haben, bei der Suva versichert war, melden Sie sich bitte bei einer unserer Agenturen in Ihrer Nähe.

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