Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Zuständig für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist in Zusammenarbeit mit den Arbeitsärzten der Bereich Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV).

Die Aufgaben und Ziele der Abteilung Arbeitsmedizin setzen wir um mit

  • klinischen Untersuchungen,
  • biologischem Monitoring sowie
  • gezielten Abklärungen und Zusatzuntersuchungen.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind: