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ASA: Sicherheit mit System
ASA ist die Abkürzung für "Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit". Der Begriff ASA steht aber auch für den Aufbau des Sicherheitssystems in den Unternehmen und somit für systematische Prävention.
Worum es geht
Seit dem 1. Februar 2007 gilt die revidierte
ASA-Richtlinie (PDF, 249 KB). Darin werden
- der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) geregelt
- eine Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung verlangt und
- zielgruppenspezifische Anforderungen an das betriebliche Sicherheitssystem formuliert
Das konkrete Ziel ist, durch ein systematisches Vorgehen Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und damit menschliches Leid, Ausfallstunden und Kosten zu vermeiden
Wer muss die ASA-Richtlinie umsetzen?
- Unternehmen mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden.
- Unternehmen mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden. Für diese Unternehmen gelten reduzierte Anforderungen.
- Unternehmen ohne besondere Gefahren mit 50 oder mehr Mitarbeitenden.
Besondere Gefahren: siehe
ASA-Richtlinie, Anhang 1, ab Seite 8 (PDF, 249 KB).
Wie umsetzen?
Den betroffenen Unternehmen stehen verschiedene Wege offen:
- Überbetriebliche Lösungen (z.B. Branchenlösung): Sie eignen sich vor allem für Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Gefahren. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Verband, ob für Ihr Unternehmen eine Branchenlösung existiert, oder informieren Sie sich auf der Internetseite der EKAS (www.ekas.ch).
- Individuelle Lösungen: Sie eignen sich vor allem für Unternehmen, die über das erforderliche Fachwissen verfügen, um die Gefahren bei den betrieblichen Abläufen zu beherrschen, und für Unternehmen, die bereits ein Managementsystem eingeführt haben (
Korrelationsmatrix ISO 9001-ASA, PDF, 50 KB).
Die Suva bietet für das Erarbeiten von individuellen Lösungen zwei Werkzeuge an:
Angebot der Suva für
| Sicherheitssystem | |
| Gefahrenermittlung für KMU |
