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Rechtliche Grundlagen
Seit dem 1. Januar 2000 müssen die Anforderungen der EKAS Richtlinie 6508 über den "Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA)“ von den betroffenen Unternehmen umgesetzt sein.
Die Richtlinie konkretisiert die Pflichten der Arbeitgeber über den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Artikel 11a Absätze 1 und 2 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) sowie die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) und des Gesundheitsschutzes.
Übersicht über die Gesetzeshierarchie:

| UVG (www.admin.ch) | Bundesgesetz über die Unfallverhütung |
| VUV (www.admin.ch) | Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten |
| Eignungsverordnung (www.admin.ch) | Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit |
| EKAS-Richtlinie 6508 (Link ins Waswo) | Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) |
