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Bauaufzüge
Bauaufzüge für den Materialtransport, ausgerüstet mit betretbarer Plattform, haben folgenden Anforderungen zu genügen:
- Geräte, die nach dem 1. April 2001 in Verkehr genommen wurden:
Als Stand der Technik gilt SN EN 12158-1. Es muss eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegen! Bei diesen Geräten gehören die Basisumwehrung und die Ladestellentore zum Lieferumfang. - Geräte, die nach dem 1. Januar 1997 in Verkehr genommen wurden:
Konformitätserklärung des Herstellers muss vorliegen!
Wenn die Basisumwehrung und die Ladestellentore mitgeliefert wurden, sind diese nach Angaben des Herstellers zu installieren.
Geräte ohne zugehörige Ladestellentore müssen an den Arbeitsstellen gemäss
dieser Darstellung (PDF, 433 KB) installiert werden. - Geräte, die vor dem 1. Januar 1997 in Verkehr genommen wurden:
Diese Geräte haben den Anforderungen von Art. 24 bis 32 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) (www.admin.ch) zu genügen.
Wenn die Basisumwehrung und die Ladestellentore mitgeliefert wurden, sind diese nach Angaben des Herstellers zu installieren.
Geräte ohne zugehörige Ladestellentore müssen an den Arbeitsstellen gemäss
dieser Darstellung (PDF, 433 KB) installiert werden.
Bauaufzüge für die Personen- und Materialbeförderung mit senkrecht geführten Fahrkörben haben folgenden Anforderungen zu genügen:
- Für alle Geräte muss eine Baumusterbescheinigung vorliegen!
Die Basisumwehrung und die Ladestellentore sind Bestandteil des Gerätes.
Als Stand der Technik gilt seit 1. April 2001 SN EN 12159.
