Bauarbeitenverordnung

Bauarbeitenverordnung 2006

Bauarbeitenverordnung 2006

Seit dem 1. Januar 2006 ist die überarbeitete Bauarbeitenverordnung in Kraft. Als Bauarbeiten im Sinne dieser überarbeiteten Verordnung gelten nicht nur die Erstellung, sondern auch die Instandhaltung, die Änderung, der Unterhalt, die Kontrolle, der Rückbau oder der Abbruch von Bauwerken. Die Bestimmungen der Bauarbeitenverordnung 2006 haben auch Gültigkeit für Arbeiten in Gräben, Schächten, Baugruben, Steinbrüchen und Kiesgruben, an und in Rohrleitungen, für Untertagarbeiten sowie für die Steinbearbeitung.
Die Bauarbeitenverordnung 2006 trägt sowohl der technischen Entwicklung als auch den Bedürfnissen nach optimaler Planung und Gestaltung der Bauprozesse Rechnung.

Gerüstbeläge, Sicherheitseinrichtungen und Dachflächen müssen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz den Anforderungen gemäss Bauarbeitenverordnung entsprechen. Wie dies überprüft werden kann, war bisher in der EKAS-Richtlinie 6513 festgehalten. Diese Richtlinie wurde Ende 2007 ausser Kraft gesetzt. Hier finden Sie Informationen zu den Anforderungen an Sicherheitsbauteile.

Die EKAS-Richtlinie 6514 "Untertagarbeiten" (Link ins Waswo) zeigt auf, wie bei der Ausführung von Untertagarbeiten die Vorschriften über die Arbeitssicherheit und den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehalten werden können. Sie gilt seit 1. Januar 2006.

Bauarbeitenverordnung 2009

Seit dem 1. Januar 2009 wird in der Bauarbeitenverordnung neu das Thema "Asbest" geregelt. Im Wesentlichen geht es um Folgendes:

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