Pandemische Grippe (Influenza)

Die Koordination aller Massnahmen im Zusammenhang mit der pandemischen Grippe (H1N1) - auch "Schweinegrippe" genannt - erfolgt durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Auskünfte erteilt die Hotline des BAG.

Auf der Homepage des Bundesamtes sind auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden:

Der Pandemieplan der Schweiz, an dem die Suva mitgearbeitet hat, wird laufend angepasst. Die aktuelle Version ist auf der Homepage des BAG (www.bag.admin.ch/pandemie).

Im Teil III des Pandemieplans erhalten Betriebe allgemeine Hinweise und Empfehlungen für die rechtzeitige Vorbereitungen auf eine mögliche Pandemie sowie die notwendigen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden.

Zudem gibt es für Unternehmen ein Handbuch für die betriebliche Vorbereitung (www.bag.admin.ch). Darin wird unter anderem beschrieben, welche Vorbereitungsmassnahmen Unternehmen veranlassen müssen, welche innerbetrieblichen Massnahmen im Fall einer Grippepandemie zu treffen sind und wie die Kommunikation mit Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten ablaufen sollte.

Bei der Erarbeitung der betrieblichen Pandemieplanung stellen sich diverse juristische und international wirtschaftliche Fragen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat dazu eine Sammlung von häufig gestellten Fragen (FAQs) (www.seco.admin.ch) zum Thema Pandemie und Betrieb erstellt.

Für folgende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden ebenfalls im Teil III des Pandemieplans der Schweiz konkrete Empfehlungen für Schutzmassnahmen veröffentlicht:

  • Mitarbeitende in diagnostisch-mikrobiologischen Laboratorien und pathologisch-anatomischen Instituten
  • Mitarbeitende des Gesundheitswesens