Schutz des Gehörs

Worum es geht
Lärmbedingte Gehörschäden sind unheilbar. Wer nicht gut hört, gerät leicht in soziale Isolation. In der Schweiz sind rund 200'000 Personen in über. 20'000 Unternehmen gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Die Prävention von Gehörschäden bringt eindeutig Erfolge: Während 1973 noch 37 % der von der Suva untersuchten Personen eine leichte oder deutliche Schädigung des Gehörs aufwiesen, waren es 2007 nur noch 9 %. Dennoch ist die Lärmschwerhörigkeit mit fast 800 Fällen pro Jahr (2008) nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten und deshalb ein Schwerpunkt der Berufskrankheitenprophylaxe.
Lärmgrenzwerte angepasst
Um die Beschäftigten noch besser zu schützen, sind auf den 1.1.2007 die Lärmgrenzwerte angepasst worden. Bei Lärmexpositionen LEX von 85 bis 87 dB(A) bezogen auf ein Jahr waren bisher Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung und zum Schutz des Personals nur empfohlen. Neu sind diese Massnahmen vorgeschrieben. Auch müssen die Arbeitnehmenden über die Gefährdung des Gehörs und die Auswirkungen eines Gehörschadens informiert werden.
Das Tragen von Gehörschutzmitteln wird empfohlen, wenn die Lärmexposition LEX,8h an einzelnen Tagen 85 dB(A) überschreitet. Der Arbeitgeber muss auch in diesem Fall die Arbeitnehmenden über die Gefährdung des Gehörs informieren, geeignete Gehörschutzmittel kostenlos zur Verfügung stellen und deren korrekte Anwendung instruieren.
Gehöruntersuchungen
Im Jahr 2007 haben die Spezialisten für Audiometrie der Suva mit 5 Audiomobilen fast 4’000 Unternehmen besucht und das Hörvermögen von rund 45'000 Personen überprüft. Heute tragen über 90 Prozent der Untersuchten einen Gehörschutz.
Wer ist angesprochen?
Gehörgefährdender Lärm kommt in fast allen Branchen vor, im Forstbetrieb ebenso wie im Symphonieorchester.
Unser Angebot
- Nützliche Informationen, Links und praktische Hilfsmitteln zum Thema Lärm
- Lärmtabellen (PDF, 46 KB). Die Resultate der Lärmmessungen in den einzelnen Betrieben werden in über 60 branchenspezifischen allgemeinen Lärmtabellen zusammengefasst. Aufgrund dieser Angaben können die Betriebe eine Risikobeurteilung vornehmen. Für Grossbetriebe oder bei speziellen Lärmverhältnissen führen die Arbeitshygieniker des Bereichs Physik der Suva individuelle Messungen vor Ort durch. Die Betriebe haben auch die Möglichkeit, beim Bereich Physik (Telefon 041 419 58 55) ein einfaches integrierendes Schallpegelmessgerät auszuleihen, um selber Messungen vorzunehmen.
- Unterrichtspaket "Wie bitte?"
