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Manipulieren von Schutzeinrichtungen - kein Kavaliersdelikt

Das Manipulieren oder Überbrücken von Schutzeinrichtungen an Maschinen und Anlagen ist weit verbreitet. Die Kampagne gegen diesen Missstand läuft nun seit mehr als zwei Jahren. Und noch immer werden in jedem zweiten Unternehmen Schutzeinrichtungen unwirksam gemacht. Mitarbeitende, die überbrücken, und Vorgesetze, die dies tolerieren, gehen ein grosses Risiko ein. Wenn es zu Unfällen kommt, drohen gravierende oder gar tödliche Verletzungen.
Wie weiter? Die Kontrollen werden verstärkt, vor allem in denjenigen Branchen, in denen das Manipulieren von Schutzeinrichtungen häufig vorkommt. Arbeitgeber sind von Gesetzes wegen für Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmenden verantwortlich. Sie machen sich strafbar, wenn sie manipulierte Schutzeinrichtungen tolerieren. Werden bei Kontrollen Manipulationen festgestellt, hat dies Konsequenzen, die bis zur sofortigen Stillsetzung der Anlage reichen können.
Im Jahr 2010 erweitert die Kampagne den Fokus: auf Arbeitnehmende und Hersteller.
Fakten zur Kampagne
Für Arbeitgeber: Was tun?
Beispiele aus der Praxis
Diese Beispiele sollen dazu beitragen, gute und effiziente Lösungen für Probleme zu finden, ohne dass Schutzeinrichtungen manipuliert werden:
- Beispiel 1: Justierarbeiten bei laufender Maschine
- Beispiel 2: Störungsbehebung via Monitor bei Förder- und Lageranlagen
- Beispiel 3: Einrichtsteuerung bei Förder- und Lageranlagen
- Best Practice
Rechtliche Bestimmungen
Eine Übersicht über die rechtlichen Bestimmungen zum Thema "Manipulieren von Schutzeinrichtungen“ finden Sie hier.
Die Verantwortung im Ernstfall
Welche Konsequenzen Verstösse gemäss schweizerischer Rechtssprechung für die Betroffenen haben können, erfahren Sie
hier (PDF, 49 KB).
