Temporäre sind meistens neu am Arbeitsplatz
Es ist statistisch klar belegt: Personen, die neu an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden, haben ein 50 Prozent höheres Unfallrisiko. Dabei ist es unerheblich, ob in Ihrem Betrieb ein neu angestellter Mitarbeiter seine Sporen abverdient oder ob ein Temporärarbeitender zum ersten Mal zum Einsatz kommt.
Mit einer guten Einführung und Anleitung neuer Mitarbeitender kann dieses Risiko gesenkt werden. Ein funktionierendes betriebliches Sicherheitskonzept stellt Ihnen die notwendigen Unterlagen für die Einführung von neuen Mitarbeitenden zur Verfügung (siehe dazu www.suva.ch/asa3).
Die Krux mit den Temporären
Die Krux bei der Einführung von temporären Mitarbeitenden liegt nun aber darin, dass diese nur für eine mehr oder weniger lange Zeit im Unternehmen tätig sind – eben temporär. Lohnt es sich da, das volle Einführungsprogramm aus dem betrieblichen Sicherheitskonzept durchzuziehen?
Die Praxis zeigt, dass aufgrund solcher Überlegungen oft ganz auf eine systematische Einführung verzichtet wird. Kommt es dann zu einem Unfall, müssen sich die Verantwortlichen im Einsatzbetrieb dem Vorwurf stellen, die oben beschriebene gesetzliche Ausbildungs-Pflicht nicht erfüllt zu haben.
In vielen Fällen mag es tatsächlich nicht sinnvoll sein, bei Temporärarbeitenden das volle Einführungsprogramm durchzuziehen. Eines ist jedoch klar: Bei der Sicherheit dürfen keine Abstriche gemacht werden. Die Temporärarbeitenden müssen über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden. (siehe Artikel 6 der VUV, www.admin.ch).
