EKAS - Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit

In seiner Botschaft zum UVG definiert der Bundesrat die EKAS als eigentliche Zentralstelle für Arbeitssicherheit in der Schweiz. Zu ihren Aufgaben gehört es, für die einheitliche Anwendung der Sicherheitsvorschriften in den Betrieben zu sorgen, die Aufgabenbereiche der Aufsichtsorgane aufeinander abzustimmen und die vorhandenen Mittel zweckmässig einzusetzen. Dazu ist die EKAS mit entsprechenden Kompetenzen ausgerüstet.

EKAS-Wegleitung

Dieses umfassende Nachschlagewerk für Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes erläutert im Wesentlichen die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Daneben sind Erklärungen zu verwandten Themen wie Arbeitsgesetz, Elektrizitätsgesetz oder Sprengstoffgesetz zu finden. Die Wegleitung bietet somit eine hilfreiche Unterstützung bei der Umsetzung der ASA-Richtlinie.

EKAS-Lehrgänge

Im Auftrage der EKAS führt die Suva Lehrgänge für Sicherheitsfachleute und Sicherheitsingenieure durch. Diese Lehrgänge sind vom Bundesamt für Gesundheit im Sinne der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit anerkannt. Als Dozenten wirken Vertreter der Suva, der arbeitsgesetzlichen Durchführungsorgane, der Fachorganisationen, der Sozialpartner und des EKAS Sekretariates mit.