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Nichtberufsunfallversicherung (NBUV)
Versicherte Personen und Dauer der Nichtberufsunfallversicherung
Welche Personen haben für welche Dauer Versicherungsschutz?
Abredeversicherung
Die schlechte Wirtschaftslage zwingt Arbeitgeber einerseits Mitarbeiter zu entlassen. Andererseits nutzen Arbeitnehmer die Gelegenheit, um sich neu zu orientieren oder nehmen sich für einer Reise eine längere Auszeit. Mit der Abredeversicherung kann die Nichtberufsunfallversicherung verlängert werden.
Versicherungsleistungen
Der Versicherte hat Anspruch auf:
- Heilbehandlung
- Taggeld bis 80 % des Lohnes bei teilweiser oder voller Arbeitsunfähigkeit
- Invalidenrenten bei bleibenden wirtschaftlichen Unfallfolgen
- Hinterlassenenrenten an die Witwe oder den Witwer sowie an die Kinder.
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter SuvaCare.
Schadenmeldung
Nichtberufsunfälle sind dem direkten Vorgesetzten oder der Betriebsleitung zu melden – selbst dann, wenn die Arbeit nicht unterbrochen werden muss. Der Arbeitgeber hat seinerseits die Pflicht, den Unfall sofort mit Unfallmeldung der Suva zu melden.
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter SuvaCare.
Prämie
Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung geht zulasten des Arbeitnehmers und kann vom Lohn abgezogen werden. Der Arbeitgeber schuldet der Suva die Prämie.
Basis für die Prämie ist der prämienpflichtige Lohn. Bei der Prämienbemessung wird der Prämiensatz der Betriebe festgelegt. Der Prämienbezug erfolgt durch die jährliche Prämienrechnung.
