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Versicherungsschutz (NBUV)
Wer ist versichert?
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch gegen Freizeitunfälle inklusiv Arbeitsweg versichert, falls Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind.
Für Arbeitnehmende mit weniger als 8 Wochenstunden sind Freizeitunfälle nicht versichert. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind für diese Arbeitnehmenden bei der Berufsunfallversicherung versichert.
Räumliche Geltung
Wer gegen Nichtberufsunfälle versichert ist, geniesst den Versicherungsschutz der Suva auch auf Ferienreisen.
Die Nichtberufsunfallversicherung kann durch den Abschluss einer Abredeversicherung bis um 6 aufeinander folgende Monate verlängert werden.
