Spezielle Situationen
Beschäftigungsprogramme, Motivationssemester, Übungsfirmen
Personen, die an einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung, an einem Motivationssemester (gemäss Art. 97b AVIV, Schulabgänger) oder an Arbeiten in Übungsfirmen teilnehmen, sind durch die Suva versichert, sofern sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben.
Umschulungs- oder Weiterbildungskurse
Bei Umschulungs- oder Weiterbildungskursen auf Weisung oder Zustimmung eines regionalen Arbeitsvermittlungszentrums RAV besteht Versicherungsschutz durch die Suva, wenn weiterhin Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht.
Ausbildungspraktikum
Bei einem Ausbildungspraktikum in einem Betrieb, bei dem statt Lohn Taggeld von der Arbeitslosenversicherung bezogen wird, besteht Versicherungsschutz durch die Suva.
Zwischenverdienst
Bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit besteht Versicherungsschutz bei der Suva, wenn sich der Unfall an einem arbeitsfreien Tag ereignet. Ereignet sich der Unfall an einem Arbeitstag, so sind die Personen über die Unfallversicherung des Betriebes versichert, in dem sie arbeiten. Solche Unfälle sind von diesem Betrieb seinem Versicherer zu melden.
Ereignet sich der Unfall an einem arbeitsfreien Tag, besteht Versicherungsschutz der Suva. Der Unfall ist der Suva via Arbeitslosenkasse zu melden.
Teilweise arbeitslos
Personen, die teilweise arbeitslos sind, sind gegen Arbeits- und Freizeitunfälle, die sich an einem Arbeitstag ereignen, über die Unfallversicherung des Betriebes versichert, in dem sie arbeiten. Solche Unfälle sind von diesem Betrieb seinem Versicherer zu melden. Ereignet sich der Unfall an einem arbeitsfreien Tag, ist der Unfall der Suva via Arbeitslosenkasse zu melden.
Unfall nach der Niederkunft
Arbeitslose Mütter, die bis zur Geburt ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung bezogen und Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben, bleiben während des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung gegen Unfälle versichert.
Stellensuche im Ausland
Arbeitslose Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat eine Stelle suchen, bleiben durch die Suva unfallversichert, so lange sie von der schweizerischen Arbeitslosenkasse Arbeitslosenentschädigung erhalten.
