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Unfallversicherung nach UVG

Als grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung der Schweiz versichert die Suva rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden in der Schweiz gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten. Informieren Sie sich hier über die Zuständigkeiten und den Umfang Ihrer Unfallversicherung.

Inhalt

Kurz und bündig

  • Laut dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) sind alle Arbeitnehmenden in der Schweiz durch ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert.
  • Wer mindestens acht Wochenstunden beim selben Unternehmen arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert.
  • Bei der Suva sind diese Personen dann obligatorisch versichert, wenn deren Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Zuständigkeitsbereich der Suva tätig ist. Ausschlaggebend sind hier die in den Betrieben ausgeübten Tätigkeiten.
  • Betriebe, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Suva fallen, können ihre Mitarbeitenden bei einem anderen Unfallversicherer versichern.

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