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Sicher arbeiten an Seilbahn- und Skiliftanlagen

Arbeit in der Höhe, Sprengungen, mechanische Gefahren: Mitarbeitende von Seilbahnen und Skiliften haben besondere Sicherheitsbedürfnisse. Achten Sie darauf, dass in Ihrem Betrieb die lebenswichtigen Regeln für die Seilbahn- und Skiliftbranche eingehalten werden. Worauf es sonst noch ankommt, erfahren Sie hier.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: In der Seilbahnbranche verliert jedes Jahr eine Person bei einem Arbeitsunfall ihr Leben. Im gleichen Zeitraum werden vier Mitarbeitende invalid. Selbst erfahrene Profis sind vor Unfällen nicht gefeit.

      • Rufen Sie deshalb die wichtigsten Sicherheitsregeln immer wieder in Erinnerung und motivieren Sie Ihre Mitarbeitenden, sie einzuhalten.
      • Kollektive Schutzmassnahmen gegen Absturz (wie Geländer) haben immer Vorrang vor dem individuellen Anseilschutz. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihre Mitarbeitenden an bestimmten Arbeitsplätzen – wie etwa an Masten von Skiliften – unbedingt zusätzlich eine «Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz» (PSAgA) tragen.
      • Setzen Sie nur fachgerecht ausgebildetes Personal ein.

      Die grössten Gefahren bei der Arbeit an Seilbahnen und Skiliften

      Die Suva ist in einer einzigartigen Position: Aufgrund der uns gemeldeten Unfälle können wir analysieren, welche Ursachen am häufigsten zu Verletzungen oder gar zum Tod führen.

      Die Hauptgefahren für Fachkräfte in der Seilbahn- und Skiliftbranche:

      • Sie werden von herunterfallenden Gegenständen getroffen.
      • Sie stürzen mit Skis und Snowboard.
      • Sie stürzen bei Arbeiten an Gebäuden und Anlagen ab.
      • Sie werden bei der Arbeit an Anlagen von einem Mechanismus eingezogen oder gequetscht.
      • Das Pistenfahrzeug rutscht oder stürzt ab und überschlägt sich.
      • Fachkräfte werden beim Arbeiten an Beschneiungsanlagen von unter Hochdruck stehenden Schläuchen getroffen.

      Treten Sie als Seilbahnunternehmen der Branchenlösung bei

      Die Arbeit an einer Luftseilbahn oder einem Skilift ist mit besonderen Gefahren verbunden: Die Fachkräfte arbeiten in der Höhe, oft allein, nehmen Sprengungen vor oder sind mechanischen Gefahren ausgesetzt. All dies erhöht das Unfallrisiko.

      Als Seilbahn- oder Skilift-Unternehmen sind Sie gemäss ASA-Richtlinie  verpflichtet, Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen, um Ihr Sicherheitssystem zu optimieren und prüfen zu lassen. Zudem müssen Sie nachweisen, dass die getroffenen Sicherheitsmassnahmen umgesetzt werden. Indem Sie diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen, verbessern Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden.

      Eine bewährte Methode, um dieses Ziel zu erreichen, ist der Beitritt zur Branchenlösung des Verbands Seilbahnen Schweiz  (SBS). Heute setzen die meisten Seilbahnbetriebe die SBS-Branchenlösung um. Sie existiert seit 2002, ist von der EKAS anerkannt und hat das erklärte Ziel, die Zahl der Unfälle in der Branche zu senken.

      Lebenswichtige Regeln

      Die lebenswichtigen Regeln für die Seilbahn- und Skiliftbranche sind aus der Praxis abgeleitet und sollen dazu beitragen, die Mitarbeitenden vor gravierenden Unfällen zu schützen. Damit sich in Ihrem Betrieb eine echte Sicherheitskultur entwickelt, sollten Sie die lebenswichtigen Regeln immer wieder thematisieren und als gutes Beispiel vorangehen.

      Als Führungsperson tragen Sie eine besondere Verantwortung, denn Unfallprävention im Unternehmen ist Chefsache:

      • Legen Sie die für Ihren Betrieb geltenden lebenswichtigen Regeln fest.
      • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden.
      • Befähigen Sie Ihre Mitarbeitenden, Stopp zu sagen, wenn eine lebenswichtige Regel verletzt wird.
      • Kontrollieren Sie das Einhalten der lebenswichtigen Regeln und setzen Sie diese durch — gerade auch im hektischen Arbeitsalltag.
      Lebenswichtige Regeln für die Arbeit an Seilbahn- und Skiliftanlagen
      Transport und Verkehr
      Lebenswichtige Regeln für die Arbeit an Seilbahn- und Skiliftanlagen
      In der Seilbahnbranche geschieht jedes Jahr ein tödlicher Arbeitsunfall. Indem Sie die «Lebenswichtigen Regeln» einhalten, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit.
      Zu den lebenswichtigen Regeln für Seilbahnen und Skilifte

      Sicherheits-Charta

      Helfen Sie mit, die Umsetzung der lebenswichtigen Regeln in der Praxis zu verankern. Sie können damit Leben retten. Bekräftigen Sie Ihr Engagement für die Arbeitssicherheit mit einem Beitritt zur Sicherheits-Charta . Die Mitglieder setzen sich zum Ziel, Leben und Gesundheit aller am Arbeitsleben Beteiligten zu bewahren. Mit der Unterzeichnung der Sicherheits-Charta gilt ab sofort:

      Stopp bei Gefahr – Gefahr beheben – weiterarbeiten

      Weitere wichtige Aspekte

      Anforderungen an Seilbahn- und Skiliftanlagen bezüglich Arbeitssicherheit

      Um ihre Plangenehmigung und ihre Konzession zu erhalten, muss eine Luftseilbahn bestimmte konstruktive Anforderungen erfüllen, welche die Arbeitssicherheit betreffen.

      In der Checkliste «Arbeiten auf Seilbahnanlagen» erfahren Sie mehr dazu.

      Aus- und Weiterbildungen zur Arbeitssicherheit und zum Führen eines Pistenfahrzeugs

      Nur eine solide Aus- und Weiterbildung Ihrer Fachkräfte garantiert, dass Ihre Pistenfahrzeuge sicher eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite «Ausbildung Pistenfahrzeug».

      Arbeiten mit Anseilschutz (PSA gegen Absturz)

      Wenn kollektive Schutzmassnahmen gegen Absturz (wie Geländer) möglich sind, haben sie immer Priorität vor dem individuellen Anseilschutz. Arbeitspodeste, Geländer und die Zugänge zu den Arbeitspodesten müssen dabei dem Stand der Technik entsprechen. An gewissen Arbeitsplätzen – etwa an Masten von Skiliften – müssen Ihre Fachkräfte jedoch zusätzlich eine «Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz» (PSAgA)  tragen. Bei welchen Arbeiten dies der Fall ist, ermitteln Sie mithilfe einer Risikoanalyse.

      Eine PSA gegen Absturz ist zum Beispiel obligatorisch:

      • bei Instandhaltungsarbeiten mit Absturzgefahr (Kontrolle, Wartung, Instandsetzung)
      • auf den Arbeitspodesten an Stützen, Stationen und Fahrzeugen

      Wer ein Schneemobil führt, trägt einen Schutzhelm

      Bei jeder Fahrt auf einem Motorschlitten muss ein geprüfter Schutzhelm getragen werden. Artikel 3b der Verkehrsregelnverordnung (VRV ) schreibt dies so vor. Dabei reicht auch ein nach der Norm EN 10778 oder EN 1078 geprüfter Schneesporthelm.

      Trittsicher dank geeignetem Schuhwerk

      Fachkräfte in der Seilbahnbranche tragen hohe Schuhe mit gutem Profil. Diese sind für Arbeiten an Gebäuden, auf Parkplätzen, im Gelände und für den Unterhalt der Seilbahnanlagen ideal: Sie verleihen nicht nur einen festen Halt, sondern minimieren auch die Gefahr, bei der Arbeit umzuknicken.

      Tragen Sie zudem in den folgenden Fällen Sicherheitsschuhe(Schuhe mit Schutzkappen):

      • bei regelmässigem Arbeiten in der Werkstatt mit schweren Teilen
      • bei Arbeiten mit dem Stapler und im Bereich des Staplers
      • bei Arbeiten mit Baumaschinen
      Ausbildung Lawinen Sprengen
      Sicherheitssystem (ASA)
      Ausbildung Lawinen Sprengen
      Lawinen müssen manchmal gesprengt werden, um die Sicherheit von Hängen zu gewährleisten. Die Berechtigung für diese heikle Aufgabe erhalten Sie in entsprechenden Ausbildungen. Mehr dazu hier.
      Ausbildung zum Lawinen Sprengen

      Nützliche Links

      Die nachfolgend aufgeführten Behörden und Organisationen bieten Ihnen auf ihrer Website weiterführende Informationen zum Thema Sicherheit in der Seilbahn- und Skiliftbranche.

      • Bundesamt für Verkehr, Verkehrspolitik Seilbahnen (BAV )
      • Interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte (IKSS )
      • Vereinigung Technisches Kader Schweizer Seilbahnen (VTK )
      • Vereinigung der Rettungschefs und Patrouilleure der Schweiz (VRP )

      Gesetzliche Grundlagen und Normen

      Eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften und Normen geben den Rahmen für die Sicherheit von Seilbahn- und Skiliftanlagen vor. Wir haben sie für Sie zusammengestellt.

      • Seilbahngesetz (SebG)
        Das Seilbahngesetz  regelt den Bau und den Betrieb von Seilbahnen zur Personenbeförderung.
      • Norm SN EN 12929-1
        Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr – Allgemeine Bestimmungen — Teil 1: Anforderungen an alle Anlagen
      • Norm SN EN 13107
        Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr – Bauwerke (Kapitel 12: Arbeitnehmerschutz)
      • Norm SN EN 13243
        Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr – Elektrische Einrichtungen, ohne Antriebe
      • Norm SN EN 13796-1
        Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen und Schleppaufzüge für den Personenverkehr — Fahrzeuge — Teil 1: Befestigungen am Seil, Laufwerke, Fangbremsen, Kabinen, Sessel, Wagen,Instandhaltungsfahrzeuge, Schleppgehänge
      • Norm SN EN 1908
        Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Spanneinrichtungen

      Downloads und Bestellungen

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