Solaranlage auf Flachdach mit Geländer und Brüstung als Massnahmen zur Absturzsicherung für Instandhaltungsarbeiten.

Solaranlagen sicher montieren und instand halten

Der Boom der erneuerbaren Energien führt dazu, dass auf Dächern immer häufiger Solaranlagen montiert werden. Für solche Arbeiten ist eine Absturzsicherung Vorschrift. Ausserdem besteht bei älteren Gebäuden das Risiko von Asbest. Informieren Sie sich hier über die notwendigen Schutzmassnahmen.

Inhalt

Kurz und bündig

Photovoltaik wird immer beliebter. Dadurch erhöht sich die Zahl der Berufsleute, die auf Dächern arbeiten. Was Sie beachten sollten:

  • Solaranlagen werden häufig in grosser Höhe montiert und instand gehalten. Bei solchen Arbeiten besteht die Gefahr von Abstürzen.
  • Mit Absturzsicherungen, Schutzeinrichtungen und sicheren Zugängen lassen sich solche Unfälle vermeiden.
  • Bereits beim Aufnehmen der Masse (AVOR) sind die erforderlichen Schutzmassnahmen gegen Absturz zu treffen.
  • Grundsätzlich ist dabei ein Kollektivschutz einem Individualschutz vorzuziehen.

Ein zusätzliches Risiko sind Dächer mit Wellplatten aus Faserzement. Diese sind in der Regel nicht durchbruchsicher, ausserdem besteht bei älteren Gebäuden das Risiko von asbesthaltigen Materialien.

Solarprofis arbeiten sicher

Sicher auf Solardächern – Infografik zu Absturzsicherung

Solardächer: Massnahmen zur Absturzsicherung ist Pflicht

Vorsicht bei Wellplatten aus Faserzement

Solaranlagen werden oft nachträglich auf bestehende Dächer montiert. Viele Dächer von älteren Gebäuden haben Wellplatten aus Faserzement. Beachten Sie, dass diese Dächer nicht durchbruchsicher sind. Bei Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden, müssen Sie ausserdem mit Asbest im Faserzement rechnen. Wir empfehlen, vor der Montage einer Solaranlage asbesthaltiges Bedachungsmaterial vollständig zu ersetzen. Erfahren Sie mehr auf der Seite «Asbestfasern sind lebensgefährlich».

Teilaufnahme einer Dachleiter mit Fallschutzschiene, an der eine Seilsicherung befestigt werden kann.

Dächer mit Wellplatten aus Faserzement sind nicht durchbruchsicher. Sie dürfen nur über sichere Verkehrswege wie zum Beispiel Dachleitern betreten werden. 

Rechtliche Grundlagen

Nachfolgend sind die relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen für das Arbeiten auf Dächern aufgeführt. 

Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

  • Art. 82 Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Allgemeines

Bauarbeitenverordnung (BauAV)

Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)

SIA-Normen

  • SIA-Norm 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
  • SIA-Norm 118/222 Gerüste: Leistung und Lieferung
  • SIA-Norm 232/1 Geneigte Dächer
  • SIA-Norm 271 Abdichtungen von Hochbauten

Strafgesetzbuch (StGB) 

  • Art. 229 Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde

Obligationenrecht (OR)

  • Art. 58 Haftung des Werkeigentümers, Ersatzpflicht
  • Art. 370 Genehmigung des Werkes

Weitere Informationen

Informieren Sie sich beim Verein www.absturzrisiko.ch  über Absturzrisiken und Ausbildungen für den sicheren Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

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