Solaranlagen sicher montieren und instand halten
Der Boom der erneuerbaren Energien führt dazu, dass auf Dächern immer häufiger Solaranlagen montiert werden. Für solche Arbeiten ist eine Absturzsicherung Vorschrift. Ausserdem besteht bei älteren Gebäuden das Risiko von Asbest. Informieren Sie sich hier über die notwendigen Schutzmassnahmen.
Inhalt
Kurz und bündig
Photovoltaik wird immer beliebter. Dadurch erhöht sich die Zahl der Berufsleute, die auf Dächern arbeiten. Was Sie beachten sollten:
- Solaranlagen werden häufig in grosser Höhe montiert und instand gehalten. Bei solchen Arbeiten besteht die Gefahr von Abstürzen.
- Mit Absturzsicherungen, Schutzeinrichtungen und sicheren Zugängen lassen sich solche Unfälle vermeiden.
- Bereits beim Aufnehmen der Masse (AVOR) sind die erforderlichen Schutzmassnahmen gegen Absturz zu treffen.
- Grundsätzlich ist dabei ein Kollektivschutz einem Individualschutz vorzuziehen.
Ein zusätzliches Risiko sind Dächer mit Wellplatten aus Faserzement. Diese sind in der Regel nicht durchbruchsicher, ausserdem besteht bei älteren Gebäuden das Risiko von asbesthaltigen Materialien.
Solarprofis arbeiten sicher
Sicher auf Solardächern – Infografik zu Absturzsicherung
Solardächer: Massnahmen zur Absturzsicherung ist Pflicht
Unfallbeispiel
Vorsicht bei Wellplatten aus Faserzement
Solaranlagen werden oft nachträglich auf bestehende Dächer montiert. Viele Dächer von älteren Gebäuden haben Wellplatten aus Faserzement. Beachten Sie, dass diese Dächer nicht durchbruchsicher sind. Bei Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden, müssen Sie ausserdem mit Asbest im Faserzement rechnen. Wir empfehlen, vor der Montage einer Solaranlage asbesthaltiges Bedachungsmaterial vollständig zu ersetzen. Erfahren Sie mehr auf der Seite «Asbestfasern sind lebensgefährlich».
Dächer mit Wellplatten aus Faserzement sind nicht durchbruchsicher. Sie dürfen nur über sichere Verkehrswege wie zum Beispiel Dachleitern betreten werden.
Rechtliche Grundlagen
Nachfolgend sind die relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen für das Arbeiten auf Dächern aufgeführt.
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
- Art. 82
Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Allgemeines
Bauarbeitenverordnung (BauAV)
- Kap. 3
Arbeiten auf Dächern
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
- Art. 3
Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen - Art. 17
Dächer - Art. 21
Abschrankungen und Geländer - Art. 32a
Verwendung von Arbeitsmitteln - Art. 32b
Instandhaltung von Arbeitsmitteln - Art. 37
Instandhaltung und Abfallbeseitigung
SIA-Normen
- SIA-Norm 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
- SIA-Norm 118/222 Gerüste: Leistung und Lieferung
- SIA-Norm 232/1 Geneigte Dächer
- SIA-Norm 271 Abdichtungen von Hochbauten
Strafgesetzbuch (StGB)
- Art. 229
Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde
Obligationenrecht (OR)
Weitere Informationen
Informieren Sie sich beim Verein www.absturzrisiko.ch