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«Vision 250 Leben»: Die Suva rettet Leben
«Vision 250 Leben»: Die Suva rettet Leben
Luzern, 14. September 2010
«Vision 250 Leben» lautet die Antwort der Suva auf die hohe Anzahl schwerer Arbeitsunfälle. Durch diese visionäre Präventionsstrategie sollen in den nächsten 10 Jahren rund 250 Leben gerettet und ebenso viele Invaliditätsfälle verhindert werden.
Mehr als 250 000 Arbeitnehmende verunfallen jährlich in der Schweiz. Besonders tragisch sind diejenigen Unfälle, bei denen Menschen ihr Leben verlieren. In der Schweiz sterben jährlich rund 100 Arbeitnehmende an den Folgen eines Berufsunfalls. Ebenso viele Unfälle enden mit schwerer Invalidität. Die Antwort der Suva lautet: «Vision 250 Leben». Innert zehn Jahren will sie das Unfallrisiko halbieren. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, arbeitet die Suva eng mit Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie Verbänden und Gewerkschaften zusammen. Dieses Vorgehen entspricht auch der Philosophie der Suva, deren Führung sozialpartnerschaftlich geregelt ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind zu gleichen Teilen im Verwaltungsrat vertreten und sorgen gemeinsam für ausgewogene Lösungen.
Visionäre Präventionsstrategie
Jeder zweite Berufsunfall ereignet sich, weil die Gefahren am Arbeitsplatz unterschätzt und die Sicherheitsregeln nicht eingehalten werden. Die Suva setzt mit der «Vision 250 Leben» den Fokus in der Prävention gezielter als bisher auf die Schwerpunkte des Unfallgeschehens, also dort, wo die persönlichen Unfallfolgen und oft auch die Kosten am höchsten sind.
Lebenswichtige Sicherheitsregeln
«Lernen aus Unfällen ist das A und O jeder Prävention», sagt Robert Odermatt, Abteilungsleiter Arbeitssicherheit bei der Suva. «Es ist eine Tatsache, dass Unfälle schnell verdrängt werden und vor allem im betroffenen Umfeld rasch wieder in Vergessenheit geraten. Auch wenn das Wissen über die Unfallursache oft vorhanden ist, führt diese Kenntnis im Alltag nicht zu einer Verhaltensänderung.» Deshalb leitet die Suva aus den Unfall- bzw. Risikoschwerpunkten einfache und plausible Sicherheitsregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. «Wir sichern Absturzkanten ab einer Absturzhöhe von 2 Metern», lautet beispielsweise die erste lebenswichtige Regel für den Hochbau. Bei der Umsetzung dieser Regeln gilt in aller Konsequenz Null-Toleranz. Das heisst, wenn Gefahr für Leben und Gesundheit droht, heisst es Stopp, die Arbeiten sofort einstellen und die gefährlichen Situationen unverzüglich beseitigen. Um die Mitverantwortung der Arbeit-nehmenden an der Sicherheit zu betonen, zieht die Suva bei der Erarbeitung dieser Sicherheitsregeln die betroffenen Verbände und Gewerkschaften aktiv mit ein. Nicole Loichat, Leiterin Arbeitssicherheit, Umwelt und Qualität des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) sagt: «Der SBV unterstützt die Bemühungen der Suva gerne, insbesondere um die höchsten Risiken in den Griff zu bekommen, denn hier gilt Null-Toleranz.» Auch die Gewerkschaft Unia sehe den Bemühungen der Suva positiv entgegen und will aktiv zu deren Umsetzung beitragen, so Dario Mordasini, Leiter Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz. Das Bekenntnis zur Förderung der Sicherheitskultur basiert somit auf einem gemeinsam getragenen Sicherheitsleitbild.
Unterstützung für die Betriebe
Die Suva bietet den Betrieben gebrauchsfertige Instruktionshilfen an. Damit werden die Vorgesetzten befähigt, die Arbeitnehmenden vor Ort für die grössten Risiken zu sensibilisieren und aufgefordert, konsequent zu kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden. Auch die Betriebskontrollen der Suva werden gezielt darauf ausgerichtet.
Der Moment der Wahrheit
Ganz im Zeichen der «Vision 250 Leben» steht auch ein neuer Präventionsfilm der Suva. «Der Moment der Wahrheit» sensibilisiert für die Anliegen der Arbeitssicherheit. Er zeigt am Beispiel eines tödlichen Unfalls auf einer Baustelle, welche fatalen Folgen die Missachtung von Sicherheitsregeln haben kann.
Bilder der Medienkonferenz sowie der Lopper-Baustelle stehen ab 14.00 Uhr zur Verfügung unter www.photopress.ch.(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Leistungen durch UVG-Revision in Gefahr
Die Suva ist bestens finanziert und bezieht keine Subventionen vom Staat. Im September entscheidet der Nationalrat über die Revision des Unfallversicherungsgesetzes. Die vorberatende Kommission des Nationalrats beantragt, die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung abzubauen. Sie hat die Versicherungsdeckung um rund 20 Prozent gesenkt. Neu sollen nur noch Löhne bis rund 100 000 Franken von der Grundversicherung abgedeckt sein gegenüber aktuell 126 000 Franken. Der Mindestinvaliditätsgrad soll von 10 auf 20 Prozent erhöht werden. Heute vereinfachen die Kleinrenten unter 20 Prozent die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Mit der Erhöhung würden haftungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zunehmen und die Wiedereingliederung erschwert. Dieser Leistungsabbau ist umso fragwürdiger, als die Unfallversicherung ausgezeichnet funktioniert, solide finanziert ist und keinen Sanierungsbedarf aufweist.
Auskünfte an Medienschaffende erteilt:
Angela Zobrist, Unternehmenskommunikation,
Tel. 041 419 54 76, angela.zobrist@suva.ch(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 19 Agenturen und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion rund 3000 Mitarbeitende. Sie ist ein selbständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts und versichert rund 115 000 Unternehmen bzw. 2 Mio. Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Die Suva generiert ein Prämienvolumen von rund 4,2 Mrd. Franken. Im Auftrag des Bundes führt sie seit 2005 auch die Militärversicherung. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Im Verwaltungsrat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.
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