Revision Unfallversicherungsgesetz (UVG)

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Die Suva

Das Bundesparlament hat die erste Vorlage zur Revision des Unfallversicherungsgesetz (UVG) im März 2011 zurückgewiesen, verbunden mit dem Auftrag, eine neue Vorlage auszuarbeiten. Seit 2006 ist die UVG-Revision im  Gang. In der ersten Fassung waren unter anderem Änderungen beim Leistungsumfang und der Finanzierung vorgesehen, die eine Verschlechterung der Bedingungen für Suva-Kunden bedeutet hätten. In einer einmaligen Allianz standen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter darauf zusammen und empfahlen die Rückweisung der Revision. Das Bundesparlament wies anschliessend die erste Vorlage im März 2011 an den Bundesrat zurück. Nun geht die UVG-Revision in die zweite Runde.

 

Darum geht es

UVG-Revision geht in die zweite Runde

Der Bundesrat beschloss im Dezember 2006, das seit 1984 bestehende Unfallversicherungsgesetz (UVG) umfassend zu revidieren. Das UVG sollte den Erfordernissen einer modernen Sozialversicherung angepasst und die Organisation der Suva zukunftsfähig ausgestaltet werden.

Die Revision wurde in zwei Vorlagen aufgeteilt. Die erste beinhaltete Änderungen beim Leistungsumfang, der Marktabgrenzung zwischen der Suva und anderen Versicherern sowie der Finanzierung und der Organisation der Unfallversicherung. Ferner sollte die Unfallversicherung der arbeitslosen Personen im Gesetz verankert werden. In der zweiten Vorlage wurden die Organisation der Suva und ihre Nebentätigkeiten geregelt.

Nachdem der Nationalrat bereits in der Sommersession 2009 beschlossen hatte, die erste Vorlage an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) zurückzuweisen, beantragte der gleiche Rat in der Herbstsession 2010den vollständigen Abbruch der Revision. Die erste Vorlage wurde von einer einmaligen Allianz aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen zur Rückweisung an den Bundesrat empfohlen, mit dem Auftrag eine schlankere Revision, die sich auf das Wesentliche beschränkt, auszuarbeiten. Am 1. März 2011 bestätigte der Ständerat dieses Vorgehen.

Die Suva begrüsste den Entscheid, weil damit eine grundlose Destabilisierung der gut funktionierenden Unfallversicherung vermieden werden konnte. Es besteht nun die Chance, eine Vorlage im Interesse der Versicherten und des Werkplatzes Schweiz auszuarbeiten.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat Ende August 2011 die Sozialpartner und Versicherer eingeladen, bis Ende Oktober 2011 ihre Vorstellungen bekannt zu geben, welche Themen in der neuen Vorlagen auf jeden Fall wieder enthalten sein sollten und welche Formulierungsvorschläge zur Änderung des UVG gewünscht werden. Für den Problemkreis «Invalidenrenten im Alter» möchte das BAG eine Arbeitsgruppe einsetzen.

Der aktuelle Fahrplan sieht eine Vernehmlassung in der zweiten Hälfte 2012 vor. Anfang 2013 soll die neue Botschaft zur Revision des UVG durch den Bundesrat verabschiedet werden.

 

Position der Suva

Position der Suva zu den relevanten Themen der UVG-Revision sowie Medienmitteilungen.

Positionen

Medienmitteilungen

Suva Newsletter

Kundenmagazin «benefit»

«équipe» Zeitschrift für die Mitarbeitenden der Suva

 

Position der Sozialpartner

Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerorganisationen stehen hinter einer starken Suva. Nur eine starke Suva garantiert wirksame Leistungen zu bezahlbaren Prämien.

 

Das wollen die Kunden

Eine Kundenumfrage zeigt, dass die Mehrheit Versicherungsleistungen aus einer Hand will. Deshalb will die Suva auch Zusatzversicherungen anbieten.