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Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizin
- Progrès: Die Antwort der Suva auf die Zunahme berufsassoziierter Gesundheitsstörungen.
- Ansprechpartner (Organisation)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV)
- Fortbildungsveranstaltungen
- Informationsmittel / Publikationen
- Grenzwerte am Arbeitsplatz
- Fachthemen
- Stammblatt für die prophylaktische Gehöruntersuchung
Aufgaben
Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits und dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits. Ziel der Arbeitsmedizin ist es, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Arbeitnehmenden in allen Berufen in grösstmöglichem Ausmass zu erhalten und zu fördern.
Sie will zusammen mit den anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit wie Arbeitshygienikern, Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsfachleuten aufzeigen, wo im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsplatzassoziierte Gesundheitsprobleme besteht sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmende in ihren Bemühungen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützen.
Abklärung von Berufskrankheiten und Beratung
- Die Abteilung Arbeitsmedizin klärt die der Suva angemeldeten Fälle von Berufskrankheiten ab. Eine Ausnahme stellen die Berufskrankheiten des Bewegungsapparates dar; diese werden durch die Kreisärzte und Unfallärzte der Suva beurteilt.
- Wenn der begründete Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit besteht, hat dies der Arbeitnehmende über den Arbeitgeber dem UVG-Versicherer zu melden.
- Die Abklärungen haben zum Ziel, zur Kausalität Stellung zu nehmen. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen (Art. 9 Unfallversicherungsgesetz [UVG]). In jedem Fall werden auch die Fragen beurteilt, ob der Arbeitnehmende für die Fortführung der Tätigkeit weiterhin geeignet bleibt und ob die Abteilung Arbeitssicherheit zur Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz beizuziehen ist.
Prävention
- Die Suva beaufsichtigt die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben der Schweiz (Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten VUV, Art. 50.1).
- Die Abteilung Arbeitsmedizin der Suva führt die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zur Verhütung von Berufskrankheiten sowie gewisser in der Person des Arbeitnehmenden liegender Unfallgefahren gemäss VUV Art. 70ff durch.
- Sie entscheidet über die Eignung von Arbeitnehmenden, die den Vorschriften über die Arbeitsmedizinische Vorsorge unterstehen, und erlässt insbesondere Nichteignungsverfügungen oder bedingte Eignungsverfügungen.
- Die Publikation "Grenzwerte am Arbeitsplatz"(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) , in der die Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationswerte (MAK-Werte), die Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte) und die Grenzwerte für physikalische Einwirkungen periodisch publiziert werden, wird durch die Abteilung Arbeitsmedizin herausgegeben.
Arbeitsmedizinische Probleme, die das Arbeitsgesetz betreffen, wie beispielsweise Nacht-/Schichtarbeit oder Mutterschaftsschutz, werden nicht durch die Suva sondern durch die Arbeitsmediziner des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) bearbeitet.
Grenzwerte am Arbeitsplatz
Die Publikation "Grenzwerte am Arbeitsplatz", in der die Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationswerte (MAK-Werte), die Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte) und die Grenzwerte für physikalische Einwirkungen periodisch publiziert werden, können Sie downloaden(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) oder direkt bestellen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) .