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ASA: Sicherheit mit System
ASA: Sicherheit mit System
ASA: Sicherheit mit System
Worum es geht
Seit dem 1. Februar 2007 gilt die revidierte ASA-Richtlinie(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) . Darin werden
- der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) geregelt
- eine Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung verlangt und
- zielgruppenspezifische Anforderungen an das betriebliche Sicherheitssystem formuliert
Das konkrete Ziel ist, durch ein systematisches Vorgehen Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und damit menschliches Leid, Ausfallstunden und Kosten zu vermeiden
Wer muss die ASA-Richtlinie umsetzen?
- Unternehmen mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden.
- Unternehmen mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden. Für diese Unternehmen gelten reduzierte Anforderungen.
- Unternehmen ohne besondere Gefahren mit 50 oder mehr Mitarbeitenden.
Besondere Gefahren: siehe ASA-Richtlinie,(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) Anhang 1, ab Seite 8
Wie umsetzen?
Den betroffenen Unternehmen stehen verschiedene Wege offen:
- Überbetriebliche Lösungen (z.B. Branchenlösung): Sie eignen sich vor allem für Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Gefahren. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Verband, ob für Ihr Unternehmen eine Branchenlösung existiert, oder informieren Sie sich auf der Internetseite der EKAS(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) .
- Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem nach OHSAS 18001 ( Korrelationsmatrix OHSAS 18001 - EKAS RL 6508 (62 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.))
- Individuelle Lösungen: Sie eignen sich vor allem für Unternehmen, die über das erforderliche Fachwissen verfügen, um die Gefahren bei den betrieblichen Abläufen zu beherrschen, und für Unternehmen, die bereits ein Managementsystem eingeführt haben ( Korrelationsmatrix ISO 9001 - EKAS RL 6508 (63 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)).
Die Suva bietet für das Erarbeiten von individuellen Lösungen zwei Werkzeuge an:
| Angebot der Suva für | Werkzeug |
|---|---|
Unternehmen mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden Unternehmen ohne besondere Gefahren mit 50 oder mehr Mitarbeitenden |
Sicherheitssystem |
| Unternehmen mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden | Gefahrenermittlung für KMU |
Rechtliche Grundlagen
Seit dem 1. Januar 2000 müssen die Anforderungen der EKAS Richtlinie 6508 über den "Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA)“ von den betroffenen Unternehmen umgesetzt sein.
Die Richtlinie konkretisiert die Pflichten der Arbeitgeber über den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Artikel 11a Absätze 1 und 2 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) sowie die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) und des Gesundheitsschutzes.

Übersicht über die Gesetzeshierarchie:
| Abkürzung | Titel |
|---|---|
| UVG(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) | Bundesgesetz über die Unfallversicherung |
| VUV(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) | Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten |
| Eignungsverordnung | Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit |
| EKAS-Richtlinie 6508(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) | Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) |