Anforderungen an Sicherheitsbauteile

Anforderungen an Sicherheitsbauteile

Gemäss Bauarbeitenverordnung (Art. 3 Abs. 3)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)   hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass für die Ausführung der Arbeiten geeignete Materialien, Installationen und Geräte in genügender Menge und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Sie müssen sich in betriebssicherem Zustand befinden und den Anforderungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes entsprechen.

Bisher waren die Anforderungen an Bauelemente sowie die entsprechenden Prüfverfahren in der EKAS-Richtlinie 6513 ("Bemessung und Prüfung von Gerüstbelägen und Sicherheitseinrichtungen bei Bauarbeiten sowie Prüfung von Dachflächen auf ihre Begehbarkeit") festgelegt.

Diese Richtlinie wurde damals herausgegeben, weil einheitliche Prüfverfahren und allgemeingültige SN- oder EN-Normen fehlten. In den Jahren 2002 bis 2004 traten dann mehrere SN-EN-Normen in Kraft, welche die meisten in der EKAS-RL 6513 enthaltenen Prüfverfahren detailliert regeln. Die Richtlinie war damit überflüssig geworden und wurde Ende 2007 ausser Kraft gesetzt.

Die Suva hat die Umstellung auf die SN-EN-Normen bereits im Jahr 2006 konsequent vollzogen. Dadurch konnte die Kompatibilität bezüglich Prüfverfahren mit dem europäischen Ausland sichergestellt werden. Das ist wichtig, weil viele Bauprodukte im umliegenden Ausland hergestellt und dort nach den gleichen EN-Normen geprüft werden. Es ist aber für die interessierten Personen nicht immer einfach, sich in diesem Normenwerk zurechtzufinden.

Aus diesem Grund wurde diese Internetseite konzipiert. Sie zeigt die wichtigsten Grundlagen sowie die Anforderungen an die Sicherheitsbauteile wie Gerüstbeläge, Dachdeckerschutzwände, Seitenschutzbauteile usw. in möglichst einfacher und kompakter Form auf. Es sind weitere Themen in Vorbereitung, welche laufend aufgeschaltet werden.

PSA gegen Absturz: