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Rollgerüste
Rollgerüste
Bild 1: Gefährlicher Aufstieg auf der Aussenseite. Zudem fehlt auf der Belagsebene der Seitenschutz.
Praktisch, aber nicht ohne Gefahren
Rollgerüste lassen sich schnell, vielseitig und kostengünstig einsetzen. Aber es gibt auch eine Schattenseite: Immer wieder kommt es zu Unfällen. Besonders bei der Montage und Demontage ereigneten sich in den vergangen Jahren übermässig viele Unfälle.
Grund dafür ist weniger die falsche Handhabung als vielmehr das Fehlen sicherer Rollgerüst-Systeme mit guten Montageanleitungen. So besteht zum Beispiel bei den meisten bisherigen Systemen Absturzgefahr für die Monteure, weil der Seitenschutz erst nach dem Erstellen einer neuen Belagsebene montiert wird (Bild 1).
Bild 2: Rollgerüst-System, das die Monteure ohne Absturzgefahr aufbauen können.
Endlich gefahrlose Montage und Demontage möglich!
Die Suva und der Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV) haben auf diesen Missstand reagiert und 2008 eine Fachgruppe ins Leben gerufen. Dieser gehören auch namhafte Rollgerüst-Hersteller an. Ziel der Gruppe: Verbesserung der Sicherheit bei der Montage und Demontage von Rollgerüsten.
Die Mitglieder der Fachgruppe haben sich ins Zeug gelegt. Einige innovative Hersteller haben bereits einen konkreten Durchbruch erzielt. Regelkonforme Beispiele können Sie auf folgenden Websites anschauen:
- Layher GmbH: www.layher.ch(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Baugerüste Tobler AG: WMV-Datei (5.8 MB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
- Indupro AG: www.indupro.ch/de/331.htm(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) und www.indupro.ch/de/341.htm(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Es ist damit zu rechnen, dass schon bald eine neue Ära der Rollgerüst-Sicherheit beginnt. Vorhandene Gerüste können in den meisten Fällen problemlos nachgerüstet werden. Fragen Sie Ihren Lieferanten.

Sicherheitsregeln für Rollgerüste. Das Wichtigste in Kürze
Schon länger geltende Regeln:
- Maximale Standhöhe von Personen auf dem Rollgerüst: 8 m im Freien, 12 m im Innern von Gebäuden.
- Das Rollgerüst muss SN EN 1004 entsprechen.
- Das Rollgerüst ist nach den Angaben des Herstellers zu montieren, zu nutzen und zu demontieren.
Angaben über Gegengewichte bzw. Abstützstreben sind zu beachten! - Auf den Arbeitsebenen sind Bordbretter zu montieren.
- Das Hochklettern auf der Aussenseite des Rollgerüsts ist nicht zulässig.
- Es muss ein sicherer Zugang zu den Arbeitsebenen vorhanden sein, zum Beispiel eine Treppe.
- Es muss ein sicheres Einstiegen/Ausstiegen möglich sein.
- Aussenabstützungen müssen sich sicher montieren lassen.
2008 präzisierte Regeln:
- Das Rollgerüst muss analog zu den Vorschriften für Fassadengerüste sicher montiert, demontiert und benutzt werden können (Merkblatt Fassadengerüste. Sicherheit durch Planung(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) und Merkblatt Fassadengerüste. Sicherheit bei der Montage und Demontage(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) ). Das bedeutet:
- Es braucht alle 2 m eine Belagsebene.
- Der Aufstieg aussen am Rollgerüst ist nicht gestattet. Es braucht Innentreppen oder, wenn der Rahmen des Rollgerüsts als Leiter verwendet wird, Beläge mit Durchstieg.
- Eine versetzte Anordnung des Gerüstbelags ist nicht gestattet. Es braucht entweder vollflächige Belagsebenen mit Durchstiegsbelägen oder Gerüstbeläge auf der einen und Treppen auf der anderen Seite der Belagsebene.
- Müssen Werkzeuge und Baumaterialien nach oben transportiert werden, braucht es entweder Innentreppen oder auf der Belagsebene eine Umlenkrolle mit Seil und Haken.
- Ältere Rollgerüste müssen entsprechend nachgerüstet werden.
- Hubarbeitsbühnen sind Rollgerüsten in den meisten Fällen vorzuziehen.
Weitere Informationsmittel zum Thema
- Sicherheitsregeln für Rollgerüst-Benützer(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Checkliste für Vorgesetzte und Sicherheitsverantwortliche(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)