Bauarbeitenverordnung

Bauarbeitenverordnung

Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) legt fest, welche Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden bei Bauarbeiten getroffen werden müssen.

Seit dem 1. November 2011 ist die überarbeitete Bauarbeitenverordnung in Kraft. Anpassungen gab es vor allem im Kapitel «Arbeiten auf Dächern» (Kapitel 3). Zudem wurden die Bestimmungen über «Wärmetechnische Anlagen und Hochkamine» als eigenes Kapitel in die Bauarbeitenverordnung integriert (Kapitel 8a(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)  ).

Arbeiten auf Dächern (Kapitel 3)

Wärmetechnische Anlagen und Hochkamine (Kapitel 8a)

Die Anforderungen für Arbeiten an wärmetechnischen Anlagen und Hochkaminen sind neu in Kapitel 8a der Bauarbeitenverordnung geregelt. Die bisher geltende «Kaminfegerverordnung» mit vergleichbarem Inhalt wurde aufgehoben.

Angebote