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Bauarbeitenverordnung
Bauarbeitenverordnung
Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) legt fest, welche Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden bei Bauarbeiten getroffen werden müssen.
Seit dem 1. November 2011 ist die überarbeitete Bauarbeitenverordnung in Kraft. Anpassungen gab es vor allem im Kapitel «Arbeiten auf Dächern» (Kapitel 3). Zudem wurden die Bestimmungen über «Wärmetechnische Anlagen und Hochkamine» als eigenes Kapitel in die Bauarbeitenverordnung integriert (Kapitel 8a(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) ).
Arbeiten auf Dächern (Kapitel 3)
- Bei Arbeiten von geringem Umfang beträgt die Absturzhöhe neu 3 m, bisher 5 m. (Artikel 32 Absatz 1a(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) )
- Neu sind alle Regelungen betreffend der Verwendung von Auffangnetzen und Fanggerüsten in der Bauarbeitenverordnung festgeschrieben:
- Für Arbeiten auf nicht durchbruchsicheren Dachflächen, wenn keine Laufstege angebracht werden können (Artikel 35 Absatz 1(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) )
- Für die Montage von Dachelementen bei einer Absturzhöhe ab 3 m Höhe (Artikel 36 Absatz 1(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) )
Wärmetechnische Anlagen und Hochkamine (Kapitel 8a)
Die Anforderungen für Arbeiten an wärmetechnischen Anlagen und Hochkaminen sind neu in Kapitel 8a der Bauarbeitenverordnung geregelt. Die bisher geltende «Kaminfegerverordnung» mit vergleichbarem Inhalt wurde aufgehoben.
Angebote
- Verordnungstext(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Änderungen der Bauarbeitenverordnung 2011 im Detail (34 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
- Präsentation "Das ist neu" (323 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
- Skizzen und Erläuterungen (2.1 MB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
- Weitere Informationsmittel online bestellen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)