Unternavigation
Häufig gestellte Fragen zu Arbeiten am hängenden Seil
Häufig gestellte Fragen zu Arbeiten am hängenden Seil
Arbeiten am hängenden Seil sind mit besonderen Gefahren verbunden. Auf dieser Seite werden häufig gestellte Fragen beantwortet.
Verwendete Abkürzungen:
| SZP | Seil-Zugangs- und Positionierungsverfahren |
| SHRV | Schweizerischer Höhenarbeiten- und Rigging-Verband(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) |
| SBV | Schweizerischer Bergführerverband(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) |
| WFV | www.felssicherungen.ch(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) (Walliser Felssicherungsspezialisten Verband) |
| BBT | Bundesamt für Berufsbildung und Technologie(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) |
| BauAV | Bauarbeitenverordnung(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) |
| Int. Organisationen: | www.IRATA.org(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) , www.FISAT.de(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) |
Definition Arbeiten am hängenden Seil:
Arbeiten am hängenden Seil (SZP) sind Tätigkeiten, bei denen eine Person durch ein angespanntes Seil stabilisiert wird und ein Systemversagen ohne Sicherungsseil unweigerlich einen Absturz zur Folge hat.
Fragenkatalog
| Thema | Erläuterung |
|---|---|
| Gilt für Betriebe eine Ausbildungspflicht? | Gemäss Art. 82 BauAV(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) sind die Betriebe verpflichtet, ihre Arbeitnehmer für das Arbeiten am hängenden Seil auszubilden. |
| Wie wird man Ausbildner oder Prüfungsexperte? | Mit abgeschlossener Ausbildung Level 3 ist jemand berechtigt, als Ausbildner oder Prüfungsexperte zu wirken. Prüfungen müssen immer von einem unabhängigen Experten abgenommen werden. |
| Welche nationalen und internationalen Ausbildungen gelten in der Schweiz als gleichwertig? |
|
| Wer bietet Ausbildungen an? | Ausbildungsangebote finden Sie unter:
|
| Wie sieht das Ausbildungskonzept aus? | Siehe Factsheet Nr. 33016.d: «Arbeiten am hängenden Seil»(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) |
| Wozu befähigen die verschiedenen Ausbildungsstufen (Level)? | Siehe Factsheet Nr. 33016.d: «Arbeiten am hängenden Seil»(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) |
| Welche Anforderungen müssen Ausbildner erfüllen? | Personen mit abgeschlossener Ausbildung Level 3 und entsprechender Weiterbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte sind berechtigt, selber als Ausbildner oder Prüfungsexperte zu wirken:
|
| Gibt es Vorgaben für die Ausbildungsinhalte? |
|
| Ist bei SZP Alleinarbeit zulässig? (Einzelarbeitsplatz) |
Nein. In Art. 8 VUV(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) "Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren" heisst es wörtlich: "Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. Wird eine gefährliche Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen." |
| An wen können Sie sich bei fachlichen Fragen werden? | Folgende Ansprechpersonen stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung: |
| Gibt es für die Geotechnik/Felstechnik besondere Bestimmungen? |
|
| Gibt es für die Forst-/Baumpflege besondere Bestimmungen? | Werden Forst-/Baumpflegearbeiten zum Schutz von Gebäuden oder Infrastrukturbauten ausgeführt, ist Art. 82 BauAV(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) einzuhalten. Kontaktperson Suva: Luca Giacometti luca.giacometti@suva.ch(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) |
| Gibt es für Arbeiten an Freileitungen besondere Bestimmungen? |
|
| Ist eine projektspezifische Gefahrenermittlung erforderlich? | Ja. Die Gefahrenermittlung muss bezüglich Personen, Arbeitsplatz, Stoffe, Umwelt, Umfeld und SZP objektspezifisch erfolgen und vor Arbeitsaufnahme in schriftlicher Form vorliegen. |
| Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildungspflicht? | Laut Art. 3 Abs. 1 VUV(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) muss der Arbeitgeber zur Wahrung der Arbeitssicherheit alle Schutzmassnahmen gemäss Verordung über die Unfallverhütung VUV bzw. den sonst für seinen Betrieb geltenden Vorschriften (z.B. BauAV) treffen. Zusätzlich wird von ihm auch verlangt, alle Schutzmassnahmen zu treffen, die den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen. Gemeint sind technische Festlegungen, die nach national und möglichst auch international herrschender Auffassung geeignet sind, die Sicherheit zu gewährleisten. Wenn in Bezug auf Arbeiten am hängenden Seil anerkannte Regeln existieren (z.B. Normen, Richtlinien, Empfehlungen von anerkannten Fachorganisationen), so sind diese Regeln einzuhalten. |
| Braucht ein Bergführer mit eidg. Fachausweis eine Zusatzausbildung gemäss Art. 82 BauAV(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) ? | Arbeiten am hängenden Seil sind Arbeiten mit besonderen Gefahren. Deshalb dürfen sie nur an Arbeitnehmer übertragen werden, die dafür entsprechend ausgebildet sind (vgl. Art. 8 VUV(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) bzw. Art. 82 BauAV(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) ). Um herauszufinden, inwieweit eine Bergführerausbildung diese Anforderungen erfüllt, müssen die Ausbildungsinhalte und die massgebenden Anforderungen der Bergführer- mit denjenigen einer dreistufigen Höhenarbeiterausbildung verglichen werden. Ausbildungsinhalte, die in der Grundausbildung für Bergführer fehlen, müssen im Rahmen einer Zusatzausbildung mit Prüfung nachgeholt werden. |
| Gibt es eine Ausnahmeregelung für Geologen und Ingenieure? | Es gibt keine Ausnahmeregelung für Geologen und Ingenieure. Sie sind von Gesetzes wegen bezüglich SZP allen anderen Berufsgattungen gleichgestellt. |
| Was gilt bezüglich Weiterbildung? |
|
| Welche Industrienormen gelten für PSA gegen Absturz? | Bedeutung und Anwendung der Normen sind Bestandteil der einzelnen Ausbildungsstufen. |
| Welche Regelungen gelten für Klettersteige, Seilparks und Canyoning? |
|
| Wie wird die Gleichwertigkeit und die Kompatibilität der Ausbildungen sichergestellt? |
|
| Was gilt bezüglich Prüfung, Zertifizierung und Registrierung? |
|
| Welche Möglichkeiten haben Quereinsteiger? |
|
| Was ist beim Routenbau in Kletterhallen zu beachten? |
|
| Was gilt für Selbständigerwerbende? | Selbständigerwerbende müssen nachweisen, dass sie über das in der geforderten Ausbildung vermittelte Wissen verfügen. |
| Dürfen Sportkletterausrüstungen für Arbeiten am hängenden Seil eingesetzt werden? |
|
| Gibt es Ausnahmeregelungen für temporäre Mitarbeiter? | Es gibt keine Ausnahmeregelungen. Auch temporäre Mitarbeiter müssen vor dem ersten Einsatz die Prüfung der Ausbildung Level 1 bestanden haben. |