Informationen zum Thema Lärm

Informationen zum Thema Lärm

Die Arbeitshygieniker des Bereichs Physik der Suva sind nicht nur für Lärmmessungen an Arbeitsplätzen und die Kontrolle der Betriebe zuständig. Sie beraten diese auch bei der Lärmbekämpfung.

Wird bei Messungen in Betrieben festgestellt, dass die Lärmbelastung durch technische Massnahmen gesenkt werden könnte, verlangt die Suva deren konsequente Umsetzung.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Bereichs Physik besteht darin, die Forschung und die technische Entwicklung zu verfolgen. Die Erkenntnisse werden für die Praxis umgesetzt und in Kursen und Publikationen an die Betriebe weitergegeben.

 

Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz

Lärmexpositionen LEX,2000h von 85 dB(A) und mehr (Jahresdurchschnitt)

Wenn bei Tätigkeiten in einem Betrieb Lärmexpositionen LEX von 85 dB(A) und mehr bezogen auf ein Jahr (2000 h/Jahr) auftreten, sind die Massnahmen M2 (siehe Grafik) zur Reduktion der Lärmbelastung und zum Schutz der Mitarbeitenden zu treffen:

Für kurze und sehr laute Impulsereignisse wie Knalle oder Explosionen gelten besondere Regelungen.

Lärmexpositionen LEX,8h von mehr als 85 dB(A) an einzelnen Tagen

Das Tragen von Gehörschutzmitteln wird empfohlen, wenn die Lärmexposition LEX,8h an einzelnen Tagen 85 dB(A) überschreitet. Der Arbeitgeber muss auch in diesem Fall die Arbeitnehmenden über die Gefährdung des Gehörs informieren, geeignete Gehörschutzmittel kostenlos zur Verfügung stellen und über deren korrekte Anwendung instruieren (Massnahmen M1).

Gehöruntersuchungen

Für Personen mit einer jährlichen Lärmexposition LEX,2000h zwischen 85 und 87 dB(A) sind die Gehöruntersuchungen im Audiomobil freiwillig (Kennzeichnung mit "(A)" in der Grafik); der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, den Arbeitnehmenden die Teilnahme an den Gehöruntersuchungen zu ermöglichen. Für Personen mit Lärmexpositionspegeln von 88 dB(A) und mehr sind die Gehöruntersuchungen obligatorisch (Kennzeichnung mit "A" in der Grafik).

Schwangere Mitarbeiterinnen

Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen gemäss Mutterschutzverordnung(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)   nicht an Arbeitsplätzen beschäftigt werden, an denen ein Lärmexpositionspegel LEX,8h von 85 dB(A) oder mehr auftritt.

Details finden Sie im Merkblatt Akustische Grenz- und Richtwerte(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)  .

Lärmexposition

 

Raumakustische Mindestanforderungen an Betriebsräume (Plangenehmigung)

Bei der Planung von neuen Betriebsräumen sind raumakustische Massnahmen (z.B. eine einfache Akustikdecke) vorzusehen und in die Planung zu integrieren. Sie gehören zum heutigen Stand der Industriearchitektur. Für bestehende, raumakustisch unbefriedigende Räume soll eine Sanierung geprüft werden.

Die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen findet man im:

  • Unfallversicherungsgesetz (UVG), Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und
  • Arbeitsgesetz (ArG), Verordnung 3 und 4 (ArGV 3 und 4) sowie in den dazugehörigen Wegleitungen

Die rechtlichen Grundlagen sowie die Richtwerte können folgenden Publikationen entnommen werden:

Praxisbezogene Hilfe zur Planung von raumakustischen Massnahmen sind auch in der entsprechenden Broschüre zu finden:

Häufig wird auch über die Kosten von Lärmbekämpfungsmassnahmen diskutiert. Über die Zielsetzung, die gesetzlichen Grundlagen sowie die Kosten orientiert die folgende Publikation:

Hilfsmittel für akustische Berechnungen für die Plangenehmigung

Um im Rahmen der Planung zu belegen, dass die gesetzlichen Auflagen erfüllt werden, müssen rechnerische Nachweise erbracht werden. Mit Hilfe der folgenden Unterlagen können Sie auf einfache Art und Weise die für die Planvorlage massgebenden Berechnungen angestellen:

Die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens obliegt den kantonalen Arbeitsinspektoraten. Unter dem folgenden Links finden Sie das für Sie zuständige Arbeitsinspektorat: www.arbeitsinspektorat.ch(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)  

 

Kurse und Unterrichtshilfen

 

Medizinische Gehörschadenprophylaxe der Suva

Medizinische Gehörschadenprophylaxe der Suva
Vorsorgliche Untersuchung des Gehörs von beruflich lärmexponierten Personen
 

Gehörschutzmittel und andere Sicherheitsprodukte

 

Lärm Schweiz