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Informationen zum Thema Lärm
Informationen zum Thema Lärm
Wird bei Messungen in Betrieben festgestellt, dass die Lärmbelastung durch technische Massnahmen gesenkt werden könnte, verlangt die Suva deren konsequente Umsetzung.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Bereichs Physik besteht darin, die Forschung und die technische Entwicklung zu verfolgen. Die Erkenntnisse werden für die Praxis umgesetzt und in Kursen und Publikationen an die Betriebe weitergegeben.
Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz
Lärmexpositionen LEX,2000h von 85 dB(A) und mehr (Jahresdurchschnitt)
Wenn bei Tätigkeiten in einem Betrieb Lärmexpositionen LEX von 85 dB(A) und mehr bezogen auf ein Jahr (2000 h/Jahr) auftreten, sind die Massnahmen M2 (siehe Grafik) zur Reduktion der Lärmbelastung und zum Schutz der Mitarbeitenden zu treffen:
- Massnahmen im Sicherheitskonzept des Betriebs verankern, umsetzen und laufend überprüfen (siehe auch Checkliste Lärm am Arbeitsplatz(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) ).
- Die Mitarbeitenden über die Gefährdung des Gehörs und die Auswirkungen eines Gehörschadens informieren.
- Arbeitsplätze, Geräte oder Lärmbereiche mit Gebotstafel "Gehörschutz obligatorisch" kennzeichnen.
- Tragen von Gehörschutzmitteln durchsetzen (siehe auch Checkliste Gehörschutzmittel(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) ).
Für kurze und sehr laute Impulsereignisse wie Knalle oder Explosionen gelten besondere Regelungen.
Lärmexpositionen LEX,8h von mehr als 85 dB(A) an einzelnen Tagen
Das Tragen von Gehörschutzmitteln wird empfohlen, wenn die Lärmexposition LEX,8h an einzelnen Tagen 85 dB(A) überschreitet. Der Arbeitgeber muss auch in diesem Fall die Arbeitnehmenden über die Gefährdung des Gehörs informieren, geeignete Gehörschutzmittel kostenlos zur Verfügung stellen und über deren korrekte Anwendung instruieren (Massnahmen M1).
Gehöruntersuchungen
Für Personen mit einer jährlichen Lärmexposition LEX,2000h zwischen 85 und 87 dB(A) sind die Gehöruntersuchungen im Audiomobil freiwillig (Kennzeichnung mit "(A)" in der Grafik); der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, den Arbeitnehmenden die Teilnahme an den Gehöruntersuchungen zu ermöglichen. Für Personen mit Lärmexpositionspegeln von 88 dB(A) und mehr sind die Gehöruntersuchungen obligatorisch (Kennzeichnung mit "A" in der Grafik).
Schwangere Mitarbeiterinnen
Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen gemäss Mutterschutzverordnung(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) nicht an Arbeitsplätzen beschäftigt werden, an denen ein Lärmexpositionspegel LEX,8h von 85 dB(A) oder mehr auftritt.
Details finden Sie im Merkblatt Akustische Grenz- und Richtwerte(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) .

Raumakustische Mindestanforderungen an Betriebsräume (Plangenehmigung)
Bei der Planung von neuen Betriebsräumen sind raumakustische Massnahmen (z.B. eine einfache Akustikdecke) vorzusehen und in die Planung zu integrieren. Sie gehören zum heutigen Stand der Industriearchitektur. Für bestehende, raumakustisch unbefriedigende Räume soll eine Sanierung geprüft werden.
Die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen findet man im:
- Unfallversicherungsgesetz (UVG), Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und
- Arbeitsgesetz (ArG), Verordnung 3 und 4 (ArGV 3 und 4) sowie in den dazugehörigen Wegleitungen
Die rechtlichen Grundlagen sowie die Richtwerte können folgenden Publikationen entnommen werden:
- Akustische Mindestanforderungen für die Lärmbekämpfung (Planungshinweise)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
sowie - Industrielle Raumakustik(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Praxisbezogene Hilfe zur Planung von raumakustischen Massnahmen sind auch in der entsprechenden Broschüre zu finden:
Häufig wird auch über die Kosten von Lärmbekämpfungsmassnahmen diskutiert. Über die Zielsetzung, die gesetzlichen Grundlagen sowie die Kosten orientiert die folgende Publikation:
Hilfsmittel für akustische Berechnungen für die Plangenehmigung
Um im Rahmen der Planung zu belegen, dass die gesetzlichen Auflagen erfüllt werden, müssen rechnerische Nachweise erbracht werden. Mit Hilfe der folgenden Unterlagen können Sie auf einfache Art und Weise die für die Planvorlage massgebenden Berechnungen angestellen:
- Berechnung des mittleren Schallabsorptionskoeffizienten(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Raumakustische Berechnungen: Absorptionsgrade(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Berechnungsbeispiel des mittleren Absorptionsgrades(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Berechnung des mittleren Schallabsoptionskoeffizienten eines Raumes (46 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
Die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens obliegt den kantonalen Arbeitsinspektoraten. Unter dem folgenden Links finden Sie das für Sie zuständige Arbeitsinspektorat: www.arbeitsinspektorat.ch(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Publikationen und Hilfsmittel
Auswahl der wichtigsten Publikationen zum Thema "Lärm"(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Alle Publikationen zum Thema "Lärm"
- www.suva.ch/waswo(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) , Stichwort "Lärm"
Verzeichnis aller Publikationen (Broschüren, Checklisten...) und Informationsmittel (CD, Videos, Plakate, Gebotstafeln…) - Schriftliches Verzeichnis(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Hilfsmittel zur Berechnung der Gehörbelastung
Kurse und Unterrichtshilfen
- Kurse zum Thema "Lärm am Arbeitsplatz"
Kurse zu Lärmbekämpfung, Messung von Lärm, Grundlagen für die Planung für Konstrukteure und Ingenieure
www.suva.ch/kurse(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) , Stichwort "Lärm" - Unterrichtspaket "Wie bitte?" zu Lärm und Hörschäden
Präsentation und Arbeitsmaterialien für den Unterricht an Berufs- und Mittelschulen - Ausbildungs-Materialien für Unterricht, Instruktion und Information im Betrieb oder in der Schule
- Musikgenuss statt Tinnitus
Informationen zur Gefährdung des Gehörs durch Musik.
Medizinische Gehörschadenprophylaxe der Suva
Medizinische Gehörschadenprophylaxe der SuvaVorsorgliche Untersuchung des Gehörs von beruflich lärmexponierten Personen
Gehörschutzmittel und andere Sicherheitsprodukte
- Bezugsmöglichkeiten für Gehörschutzmittel und andere persönliche Schutzausrüstungen
Lieferantenlisten(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) und Online-Shop für Sicherheitsprodukte(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) .
Für die Aufnahme in die Lieferantenliste wird von Anbietern von Otoplasten ein Nachweis verlangt, wie sie die Überprüfung der Schutzwirkung praktisch durchführen. - Druckluft-Blaspistolen und Sicherheitskupplungen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) (Lieferantenliste)
- Programm zur Auswahl von Gehörschutzmitteln für Orchestermusiker(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Gestützt auf Erfahrungswerte zur Lärmexposition von Orchestermusikern hilft das Berechnungsblatt des BGIA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung), qualitativ hochwertige und für Orchestermusiker geeignete Gehörschutzmittel auszuwählen.
Zu beachten: Das Berechnungsblatt kann auch für die Schweiz angewendet werden, obwohl sich die Grenzwerte und rechtlichen Grundlagen für Lärm am Arbeitsplatz in der Schweiz von jenen in der EU bzw. in Deutschland unterscheiden.
Lärm Schweiz
- Unter www.laerm.ch(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) finden Sie praktisch für jedes Lärmproblem eine eigene Homepage. Die folgende Liste ist ein Auszug aus dieser umfangreichen Zusammenstellung:
- Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Unter dem Stichwort "Fachstellen“ finden Sie ein Verzeichnis der kantonalen Behörden und anderer offizieller Stellen, die für die verschiedenen Lärmarten zuständig sind (Strassenverkehr, Eisenbahnlärm, Industrie, Discos, Schiesslärm) - Schweizerische Gesellschaft für Akustik(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Fachgesellschaft der schweizerischen Akustik-Fachleute
Liste der dipl. Akustiker/-innen SGA, diverse Dokumente und Richtlinien, ein Wörterbuch akustischer Fachbegriffe D-F-I-E und die "Richtlinie für die Akustik von Schulzimmern und anderen Räumen für Sprache“. - Bundesamt für Gesundheit(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Gute Grundlagenseite.
Kampagnen zum Thema Lärm: Im Rahmen der revidierten Schall- und Laserverordnung wird eine neue Präventionskampagne erarbeitet (Zielpublikum: Jugendliche und junge Erwachsene, DJs, Mischer usw.) - Bundesamt für Umwelt BAFU(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Umweltlärm, Stand der Lärmbekämpfung, gesetzliche Grundlagen, umfangreiche Linksammlung - Mutterschutz(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Detaillierte Beschreibung der besonderen Vorschriften für schwangere Frauen (insbesondere für die Beschäftigung an Arbeitsplätzen mit gehörgefährdendem Lärm) - METAS(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) (Bereich Akustik und Vibration)
Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung. Eichung von Schallpegelmessgeräten und Kalibratoren; Dienstleitungskatalog - Schweizerische Normenvereinigung(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Website mit Suchmaschinen und Bestellmöglichkeit für Normen, mit Links zu anderen Normenorganisationen. - Pro Audito Schweiz(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Organisation der Selbst- und Fachhilfe für Menschen mit Hörproblemen. - Schweizerischer Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Organisation der Selbst- und Fachhilfe für Menschen mit Hörproblemen. - Schweizerischer Gehörlosenbund(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Organisation der Selbst- und Fachhilfe für Menschen mit Hörproblemen. - La fondation romande des malentendants(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Organisation der Selbst- und Fachhilfe für Menschen mit Hörproblemen. - Schweizerische Tinnitus-Liga(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Vereinigung von Menschen, die sich der Betroffenen mit Tinnitus und Hörsturz annehmen.