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Suva-Fingerschutzvorrichtung an Pressen - seit 1.1.2012 verboten
Suva-Fingerschutzvorrichtung an Pressen - seit 1.1.2012 verboten
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet den Arbeitgeber in Art. 82 Abs. 1, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. – Die Fingerschutzvorrichtung entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und ihr Einsatz ist erfahrungsgemäss mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Sie erfüllt deshalb die Anforderungen von Art. 82 Abs. 1 UVG nicht mehr.
Hilfsmittel, Fakten und Massnahmen
- Hilfsmittel
- Rechtliche Grundlagen
- Kostenbeitrag für den Ersatz der Suva-Fingerschutzvorrichtung an Drehkeilpressen und Reibradspindelpressen (für Ersatzbestellungen bis 31.12.2011)
- Mängel der Fingerschutzvorrichtung
- Welche Massnahmen sind nach dem 1.1.2012 zu treffen?
- Lieferantenliste für steuernde, trennende Schutzeinrichtungen mit Zuhaltung
Hilfsmittel
- Betriebsanleitung der Fingerschutzvorrichtung(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Liste der zulässigen Handschutzeinrichtungen an Pressen (66 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
- Sicherheitsregeln für Pressen (286 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
- Muster-Instruktionsnachweis (38 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
- Muster-Instandhaltungsplan (49 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
- Muster-Rückbauanleitung für die Suva-Fingerschutzvorrichtungen (Presse mit Drehkeilkupplung) (385 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
- Muster-Rückbauanleitung für die Suva-Fingerschutzvorrichtungen (Presse mit Friktionskupplung) (360 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
- Sicherheitsanforderungen zur Verwendung sicherer Werkzeuge an Pressen
- Sicherheitsanforderungen an berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an Pressen
- Warnkleber für sichere Pressenwerkzeuge.(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Checklisten für Pressen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
- VUV Art. 6 Information und Anleitung der Arbeitnehmer(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- VUV Art. 8 Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- VUV Art. 28 Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- VUV Art. 32b Instandhaltung von Arbeitsmitteln(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Kostenbeitrag für den Ersatz der Suva-Fingerschutzvorrichtung an Drehkeilpressen und Reibradspindelpressen (für Ersatzbestellungen bis 31.12.2011)
Für Handeinlegearbeiten an Exzenterpressen mit Drehkeilkupplung eignen sich als Ersatzlösung für die Fingerschutzvorrichtung nur sogenannte "bewegliche Abschirmungen" (steuernde trennende Schutzeinrichtungen). Bereits vorhandene Zweihandschaltungen oder Lichtvorhänge sind an Drehkeilpressen ebenfalls unzulässig. Sie dürfen nicht anstelle der Suva-Fingerschutzvorrichtung verwendet werden (siehe Zulässige Handschutzeinrichtungen an Pressen (66 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)).
Für Ersatzbestellungen bis 31.12.2011 unterstützt die Suva den Ersatz der Suva-Fingerschutzvorrichtung an Drehkeilpressen mit einem Kostenbeitrag (Nachweis durch Kopie der Auftragsbestätigung).
Der Kostenbeitrag wird ausgerichtet für:
- den Ersatz der Suva-Fingerschutzvorrichtung durch eine von der Suva zugelassene bewegliche Abschirmung, siehe Lieferantenliste.

- den Ersatz der ganzen Pressen durch eine CE-konforme Presse, wenn der antragstellende Betrieb gleichzeitig eine veraltete Exzenterpresse mit Drehkeilkupplung und Fingerschutzvorrichtung verschrotten lässt

- den CE-konformen Ersatz der Drehkeilkupplung durch eine Friktionskupplung
Einen Kostenbeitrag gewähren wir auch für den Ersatz der Suva-Fingerschutzvorrichtung an Reibradspindelpressen.
Die Höhe des Kostenbeitrags beläuft sich:
- bei max. 10 Pressen pro Betrieb auf Fr. 2500.- pro Presse
- ab der 11. Presse auf Fr. 1250.- pro Presse.
Verschrottet ein Betrieb zusätzlich und nachweislich ersatzlos weitere Drehkeilpressen oder Reibradspindelpressen, die mit einer Suva-Fingerschutzvorrichtung ausgerüstet sind, wird zusätzlich ein Kostenbeitrag von Fr. 1000.- pro verschrottete Presse ausgerichtet.
Als Grundlage für die Erteilung des Kostenbeitrags gilt das vollständig ausgefüllte Antragsformular (99 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.) mit den darin erwähnten Beilagen und mit Kopien der Auftragsbestätigung.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Suva
Bereich Gewerbe und Industrie
Postfach 4358, 6002 Luzern
Telefon: 041 419 55 33
Fax: 041 419 62 48
E-Mail: gewerbe.industrie@suva.ch(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Mängel der Fingerschutzvorrichtung
Technische Mängel
Gemäss der inzwischen zurückgezogenen EKAS-Richtlinie 1722 «Pressen» ist die Fingerschutzvorrichtung ein «bewegliches, überwachtes Verdeck, verriegelt bis zur Beendigung der gefährdenden Schliessbewegung». Die Richtlinie forderte für diese Art Schutzeinrichtung das Sicherheitsniveau «erhöhte Sicherheit». Dafür galt folgende Definition:
«Bei Sicherheitssteuerungen mit erhöhter Sicherheit darf eine Störung nicht zum Verlust der Sicherheit führen und der eingetretene Fehler muss bewirken, dass das technische System nicht mehr in vorgesehener Weise weiterbenützt werden kann, so dass das Beheben der Störung erzwungen wird. Erhöhte Sicherheit ist bei erhöhtem Risiko erforderlich.» (Wegleitung durch die Arbeitssicherheit, EKAS, Ausgabe 1987, Suva-Form. 6029.d, Ziffer 327.5)
Die Fingerschutzvorrichtung weicht unter anderem in folgenden Punkten von diesen Anforderungen ab:
- Eine Fehlfunktion in der der Steuerung der Fingerschutzvorrichtung kann zur Hubauslösung führen, bevor der Schutzbügel oder die Schutzscheibe die Schutzstellung erreicht hat. Ein solcher Fehler wird von der Steuerung nicht mit genügend hoher Sicherheit erkannt.
- Wenn der Schutzbügel oder die Schutzscheibe vom Einrichter nicht korrekt positioniert wurde, kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz einwandfrei funktionierender Fingerschutzvorrichtung in den Gefahrenbereich des Werkzeugs gegriffen wird. Die Position des Schutzbügels oder der Schutzscheibe gegenüber dem Werkzeug bzw. dem Pressentisch wird von der Steuerung nicht überwacht.
Organisatorische Mängel
Der sichere Einsatz der Fingerschutzvorrichtung war stark von organisatorischen Massnahmen abhängig. Erfahrungen aus Unfallabklärungen und Betriebskontrollen der Suva zeigten, dass das Fachwissen vieler Betriebe in der korrekten Handhabung, Kontrolle und Wartung der Fingerschutzvorrichtungen mangelhaft war.
Welche Massnahmen sind nach dem 1.1.2012 zu treffen?
Suva-Fingerschutzvorrichtungen dürfen auch nach dem 1.1.2012 nicht mehr eingesetzt werden. Folgende Massnahmen sind umgehend zu treffen:
1 Fingerschutzvorrichtungen demontieren und durch andere Schutzmassnahmen ersetzen
1.1 Rückbau der Suva-Fingerschutzvorrichtung
Wenn eine Presse nach dem Rückbau der Suva-Fingerschutzvorrichtung weiter betrieben werden soll, ist die Fingerschutzvorrichtung fachgerecht zu entfernen. Dazu dienen die Muster-Rückbauanleitungen:
- Muster-Rückbauanleitung für die Suva-Fingerschutzvorrichtungen (Presse mit Drehkeilkupplung) (385 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
- Muster-Rückbauanleitung für die Suva-Fingerschutzvorrichtungen (Presse mit Friktionskupplung) (360 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
1.2 Ersatz der Suva-Fingerschutzvorrichtung
Beachten Sie, dass gemäss Tabelle «Zulässige Handschutzeinrichtungen an Pressen» (66 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.) für Exzenterpressen mit formschlüssiger Kupplung (z.B. Drehkeilkupplung) diverse Handschutzeinrichtungen wie die Zweihandschaltung oder berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen wie Lichtvorhänge nicht zulässig sind.
- Für das Bearbeiten von stangenförmigem Material oder von Bandmaterial eignen sich sichere Werkzeuge oder Hubbegrenzung.
- Sind an einer Presse nach dem Rückbau der Suva-Fingerschutzvorrichtung keine weiteren Schutzvorrichtungen wirksam, dürfen sie nur noch mit solchen sicheren Werkzeuge oder Hubbegrenzung oder für Warmumformarbeiten betrieben werden. Solche Pressen müssen nach dem Rückbau mit einem entsprechenden Warnkleber(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) gut sichtbar gekennzeichnet werden.
- Für Handeinlegearbeiten, bei denen bei jedem Arbeitsgang in das offene Werkzeug gegriffen werden muss, sind so genannte bewegliche Abschirmungen (steuernde trennende Schutzeinrichtungen mit Zuhaltung) als Ersatzlösung geeignet.
Die technischen Anforderungen an solche Schutzeinrichtungen für den Einsatz an Exzenterpressen mit Drehkeilkupplung wurden, basierend auf dem aktuellen Stand der Technik, von der Suva festgelegt. Nachrüstungen von Pressen mit beweglichen Abschirmungen müssen diese Anforderungen erfüllen.
Firmen, die bewegliche Abschirmungen gemäss den genannten technischen Anforderungen anbieten, finden Sie in der Lieferantenliste.
Bewegliche Abschirmung (Quelle: OSHA)
2 Pressen instand halten
Pressen sind periodisch, mindestens einmal jährlich, zu prüfen und instand zu halten.
Zur Instandhaltung gehören auch die periodische Inspektion und Wartung der Sicherheitseinrichtungen.
Ziehen Sie für die Instandhaltung externes Fachpersonal bei oder stellen Sie durch Instruktion Ihres betriebseigenen Instandhaltungspersonals sicher, dass die Pressen und ihre Schutzeinrichtungen gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht instand gehalten werden.
Durchgeführte Instandhaltungen sind zu dokumentieren. Zur Planung und Dokumentation der periodischen Instandhaltung können Sie unseren Muster-Instandhaltungsplan (49 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.) verwenden.
Beachten Sie dazu auch die Ausführungen im Merkblatt "Instandhaltung planen und überwachen"(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) .
3 Periodische Sicherheitsinspektionen vornehmen
Der Arbeitgeber hat regelmässig zu überprüfen, ob alle Pressen im Betrieb sicher eingesetzt werden. Bei festgestellten Mängeln sind die erforderlichen Schutzmassnahmen zu treffen. Als Hilfsmittel zur Überprüfung eignen sich die folgenden Suva-Checklisten:(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Exzenterpresse mit Mitnehmerkupplung (Drehkeilkupplung)
- Exzenterpressen mit Reibkupplung (Friktionskupplung)
- Hydraulische Pressen
- Pneumatische und elektrische Pressen