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Temporärarbeit: Unterschätzen Sie die Unfallrisiken nicht
Temporärarbeit: Unterschätzen Sie die Unfallrisiken nicht
Jeder Personaldisponent und jeder Kleinunternehmer kennt die Situation: Im Betrieb besteht ein Personalengpass. Über eine Temporärfirma werden rasch die benötigten Arbeitskräfte organisiert. Zum Glück gibt es Ausleihbetriebe.
Ist damit das Problem wirklich schon gelöst? Oder fangen jetzt die Herausforderungen für alle Beteiligten erst richtig an?
Die Praxis zeigt, dass beim Einsatz von Temporärarbeitenden oft Unklarheiten bestehen und Sorglosigkeit vorherrscht. Entsprechend hoch ist das Unfallrisiko der Temporären. Es liegt weit über dem Durchschnitt aller Suva-Versicherten. Für Temporärarbeitende auf dem Bau ist das Unfallrisiko besonders hoch.
Dagegen müssen Sie etwas unternehmen:
- Als verantwortliche Führungskraft im Einsatzbetrieb sind Sie für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Temporärarbeitenden genauso zuständig wie für das eigene Personal.
- Temporäre sind meistens neu am Arbeitsplatz. Neue Mitarbeitende haben ein höheres Unfallrisiko. Berücksichtigen Sie dies beim Einsatz temporär arbeitender Personen.
- Treffen Sie klare Abmachungen mit dem Ausleihbetrieb. Eindeutige Regelungen betreffend Anforderungsprofil und Schutzausrüstung schaffen Sicherheit.
Hilfsmittel der EKAS für die Kommunikation mit dem Ausleihbetrieb:
- Elektronisches Formular «Anforderungsprofil»(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) . Zur genauen Beschreibung der Anforderungen an die gesuchte temporäre Arbeitskraft. Das Formular ermöglicht klare Abmachungen zwischen Einsatz- und Ausleihbetrieb.
Beschreibung/Anwendung des Anforderungsprofils(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Informations- und Einsatzmittel für die Temporärarbeitenden:
- Persönlicher Sicherheitspass für temporäre Arbeitskräfte(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Beschreibung/Anwendung des Sicherheitspasses(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) - «Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Für Personen im temporären Einsatz»(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Gefahr im Griff – Grundregeln der Arbeitssicherheit
- Neu am Arbeitsplatz
Medienmitteilung
Im Ernstfall kann es schlimm ausgehen
Ein Unfall hat oft gravierende Folgen, in erster Linie für das Unfallopfer. Aber auch für die Vorgesetzten kann es schlimm ausgehen. Ereignet sich ein Arbeitsunfall mit schwerer Körperverletzung, so muss dieses Ereignis von Amtes wegen abgeklärt werden. So will es das Gesetz(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) . Stellt sich bei der Untersuchung heraus, dass die Verantwortlichen vor Ort ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine strafrechtliche Verurteilung erleichtert es in vielen Fällen dem Unfallopfer oder dessen Angehörigen, auch zivilrechtliche Forderungen durchzusetzen.
Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Vorgesetzte erst in einer solchen Situation bewusst werden, wie die Verantwortlichkeiten beim Einsatz von temporären Arbeitskräften definiert sind. Schmerzhaft müssen sie lernen, wie wichtig klare Regelungen und ein systematisches Vorgehen im Zusammenhang mit Temporärarbeit sind. Das können Sie sich ersparen!
Der Einsatzbetrieb trägt die Verantwortung
Als Verantwortlicher im Einsatzbetrieb sind Sie für die Sicherheit der temporär eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Der Gesetzgeber hat dies in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) geregelt. In Artikel 10, Temporärarbeit, steht:
Damit ist klar, dass es zwischen eigenen und temporären Mitarbeitenden keinen Unterschied gibt. Diese Tatsache wird bereits in Artikel 6 der gleichen Verordnung unterstrichen. In diesem Artikel geht es um die Information und Anleitung der Arbeitnehmenden bezüglich der Gefahren am Arbeitsplatz:
1 Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden. Diese Information und Anleitung haben im Zeitpunkt des Stellenantritts und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nötigenfalls zu wiederholen.
3 Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Arbeitnehmer die Massnahmen der Arbeitssicherheit einhalten.
Es gilt klar hervorzuheben, dass mit dem Begriff "Arbeitgeber" nicht der Ausleihbetrieb, sondern der Einsatzbetrieb gemeint ist.
Diese Gesetzesartikel lassen nur einen Schluss zu: Auch temporäres Personal ist Ihr Personal!
Temporäre sind meistens neu am Arbeitsplatz
Es ist statistisch klar belegt: Personen, die neu an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden, haben ein 50 Prozent höheres Unfallrisiko. Dabei ist es unerheblich, ob in Ihrem Betrieb ein neu angestellter Mitarbeiter seine Sporen abverdient oder ob ein Temporärarbeitender zum ersten Mal zum Einsatz kommt.
Mit einer guten Einführung und Anleitung neuer Mitarbeitender kann dieses Risiko gesenkt werden. Ein funktionierendes betriebliches Sicherheitskonzept stellt Ihnen die notwendigen Unterlagen für die Einführung von neuen Mitarbeitenden zur Verfügung (siehe dazu www.suva.ch/asa3).
Die Krux mit den Temporären
Die Krux bei der Einführung von temporären Mitarbeitenden liegt nun aber darin, dass diese nur für eine mehr oder weniger lange Zeit im Unternehmen tätig sind – eben temporär. Lohnt es sich da, das volle Einführungsprogramm aus dem betrieblichen Sicherheitskonzept durchzuziehen?
Die Praxis zeigt, dass aufgrund solcher Überlegungen oft ganz auf eine systematische Einführung verzichtet wird. Kommt es dann zu einem Unfall, müssen sich die Verantwortlichen im Einsatzbetrieb dem Vorwurf stellen, die oben beschriebene gesetzliche Ausbildungs-Pflicht nicht erfüllt zu haben.
In vielen Fällen mag es tatsächlich nicht sinnvoll sein, bei Temporärarbeitenden das volle Einführungsprogramm durchzuziehen. Eines ist jedoch klar: Bei der Sicherheit dürfen keine Abstriche gemacht werden. Die Temporärarbeitenden müssen über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden. (siehe Artikel 6 der VUV(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) ).
Klare Regelungen mit dem Ausleihbetrieb schaffen Sicherheit
Um es vorwegzunehmen: Bei den Regelungen, die hier angesprochen werden, geht es nicht um die Anstellungsdauer oder den Tarif für das temporäre Personal. Es geht vielmehr darum, folgende Punkte zwischen dem Ausleih- und dem Einsatzbetrieb klar zu regeln:
- Anforderungsprofil (Qualifikation, Eignung, Spezialkenntnisse usw.)
- spezielle Anforderungen hinsichtlich Einsatzort und Einsatzzeit (Witterung, Höhenarbeit, Schichtarbeit usw.)
- Grundausbildung bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz (Rechte, Pflichten)
- Persönliche Schutzausrüstung (wer stellt was zur Verfügung)
- Ansprechpersonen, Vorgehen bei einem Unfall usw.
Besonders dem Anforderungsprofil wird häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Es ist wichtig, dass der Einsatzbetrieb dem Ausleihbetrieb klar mitteilt, welche Fähigkeiten die gesuchte Person haben soll und für welchen Einsatz sie vorgesehen ist. Für diese Aufgabe stellt Ihnen die EKAS das elektronische Hilfsmittel «Anforderungsprofil»(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) zur Verfügung.
Beschreibung/Anwendung des Anforderungsprofils(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Die wichtigsten Tipps: So machen Sie es richtig
- Suchen Sie sich Ihre Partner unter den Ausleihbetrieben sorgfältig aus und treffen Sie mit diesen klare Abmachungen. Beschreiben Sie bei der Bestellung das Anforderungsprofil der gesuchten Arbeitskraft möglichst genau.
- Regeln Sie die Frage, wer die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellt. Bewährt hat sich diesbezüglich folgende Lösung: Die branchenspezifische Standardausrüstung stellt der Ausleihbetrieb zur Verfügung und die einsatzbezogene Spezialausrüstung der Einsatzbetrieb. Hier gilt ganz speziell: Klare Regeln schaffen klare Verhältnisse. Überprüfen Sie das «Angebot» des Ausleihbetriebs schon vor Vertragsabschluss.
EKAS-Hilfsmittel zu Ihrer Unterstützung:
- Elektronisches Hilfsmittel «Anforderungsprofil»(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) . Zur Beschreibung der Anforderungen an die gesuchte Arbeitskraft. Darin eingebunden sind auch Regelungen bezüglicher persönlicher Schutzausrüstung und Einführung am Arbeitsplatz.
Beschreibung/Anwendung des Anforderungsprofils(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) - Der Persönliche Sicherheitspass(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) für die temporäre Arbeitskraft als Dokumentationsmittel für erteilte Instruktionen und Ausbildungen während des Arbeitseinsatzes.
Beschreibung/Anwendung des Sicherheitspasses(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Empfangen Sie die temporäre Arbeitskraft am Einsatzort und kontrollieren Sie die notwendigen Ausweise und Ausrüstungen. Geben Sie dem neuen Mitarbeiter oder der neuen Mitarbeiterin eine angemessene Einführung am Arbeitsplatz. Dazu gehören insbesondere folgende Informationen:
- direkter Ansprechpartner vor Ort
- Hinweise zur betrieblichen Sicherheitskultur
- Gefahren, die bei der Tätigkeit auftreten können
- erforderliche Schutzmassnahmen
- Notfallkonzept
- Überprüfen Sie die Kenntnisse des neuen Mitarbeiters. Zum Beispiel bezüglich des Umgangs mit Geräten und Maschinen sowie im Anschlagen von Lasten.
- Beobachten Sie den temporären Mitarbeiter während der ersten Einsatzphase. Denken Sie daran, dass auch ein geübter Kran-, Baumaschinen- oder Geräteführer sich zuerst an das zu bedienende Gerät gewöhnen muss. Fordern Sie in den ersten Stunden nicht schon die volle Leistung. Schauen Sie aber nicht weg, wenn Sie Defizite feststellen. Denken Sie daran, auch temporär Mitarbeitende sind Ihre Mitarbeitenden: Sie tragen die Verantwortung für ihre Sicherheit.
- Nach Beendigung des Temporäreinsatzes kann es sinnvoll sein, dem Ausleihbetrieb und dem temporären Mitarbeiter ein kurzes Feedback über den Einsatz zu geben. Das Feedback umfasst insbesondere Angaben über allfällig erteilte Instruktionen oder das Sicherheitsverhalten.
Sollte sich trotz aller Umsicht ein Unfall ereignen, so halten Sie die Fakten fest, die zum Unfall geführt haben. Am besten benutzen Sie dazu ein betriebsinternes Unfallprotokoll(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) . Informieren Sie den Ausleihbetrieb über das Ereignis und geben Sie diesem auf Anfrage die notwendige Unterstützung bei der Unfallbearbeitung.