Entsorgung asbesthaltiger Materialien

Asbest erkennen - richtig handeln

Richtig handeln

Wie Sie im Falle von Asbest richtig handeln, erfahren Sie unter Massnahmen und praktische Anleitungen.

Achtung enthält Asbest!

Auch bei Entsorgungsarbeiten sind die notwendigen Schutzmassnahmen zu treffen. Asbesthaltige Materialien, die der Entsorgung zugeführt werden, sind gemäss Anhang 1.6 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)   zu kennzeichnen.

Die massgebenden Vorschriften für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien sind in folgenden Dokumenten zu finden:

Der Vollzug obliegt den Kantonen. Fragen über die Entsorgung von Asbestmaterialien sind daher an die kantonalen Behörden zu richten.

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