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Entsorgung asbesthaltiger Materialien
Asbest erkennen - richtig handeln
Richtig handeln
Wie Sie im Falle von Asbest richtig handeln, erfahren Sie unter Massnahmen und praktische Anleitungen.
Entsorgung asbesthaltiger Materialien

Auch bei Entsorgungsarbeiten sind die notwendigen Schutzmassnahmen zu treffen. Asbesthaltige Materialien, die der Entsorgung zugeführt werden, sind gemäss Anhang 1.6 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) zu kennzeichnen.
Die massgebenden Vorschriften für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien sind in folgenden Dokumenten zu finden:
- Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Technische Verordnung über Abfälle (TVA)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- kantonale Bestimmungen
Der Vollzug obliegt den Kantonen. Fragen über die Entsorgung von Asbestmaterialien sind daher an die kantonalen Behörden zu richten.
Links
- Bundesamt für Umwelt: www.umwelt-schweiz.ch(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Informationen zum Thema Abfall und Recycling (Stichwort Asbest): www.abfall.ch(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)