Vorbereitung von Bauarbeiten

Asbest erkennen - richtig handeln

Richtig handeln

Wie Sie im Falle von Asbest richtig handeln, erfahren Sie unter Massnahmen und praktische Anleitungen.

 

Ermittlungspflicht vor Beginn von Bauarbeiten

Was tun bei Asbestverdacht?

Seit 1. Januar 2009 enthält die Bauarbeitenverordnung (BauAV) die sogenannte «Ermittlungspflicht». Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass bereits vor Beginn von Bauarbeiten abgeklärt werden muss, ob mit Asbest zu rechnen ist.

Denn bei Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, muss auch heute noch mit unterschiedlichsten asbesthaltigen Materialien gerechnet werden. In solchen Gebäuden ist das Vorhandensein von Asbest die Regel und nicht die Ausnahme.

Bevor mit Umbau-, Rückbau- oder Unterhaltsarbeiten begonnen werden darf, muss also abgeklärt werden, ob im betreffenden Gebäude asbesthaltige Produkte eingebaut wurden. Bestimmte Arbeiten dürfen nur von Spezialfirmen ausgeführt werden, die von der Suva anerkannt sind.

 

Risikobewertung und Planung von Massnahmen

Gemäss Bauarbeitenverordnung (Art. 3)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)   müssen Bauarbeiten so geplant werden, dass das Risiko von Berufsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist und die notwendigen Sicherheitsmassnahmen, namentlich bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, eingehalten werden können.

Gefahrenermittlung und Risikobewertung

Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest auftreten können, so muss der Arbeitgeber die Gefahren eingehend ermitteln (Ermittlungspflicht, siehe oben) und die damit verbundenen Risiken bewerten.

Planung der Massnahmen

Abgestützt auf Gefahrenermittlung und Risikobewertung sind die erforderlichen Massnahmen zu planen. (Beratung und Planung (siehe unten), Welche Massnahmen sind zu treffen?)

Unerwartetes Auftreten

Wird ein besonders gesundheitsgefährdender Stoff im Verlauf der Bauarbeiten unerwartet vorgefunden, sind die betroffenen Arbeiten einzustellen und der Bauherr zu benachrichtigen.

Film «Asbest… mit Dir chumi scho z'schlag!»

Bauarbeitenverordnung Art. 3, Planung von Bauarbeiten

Vorgehen bei Verdacht auf Vorhandensein asbesthaltiger Materialien:

Vorgehen bei Verdacht auf Vorhandensein asbesthaltiger Materialien
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Quelle: EKAS-Richtlinie 6503, Anhang 2

 

Labors für Materialanalysen und Luftmessungen

Oft ist es erforderlich, Materialanalysen oder andere Analysen vorzunehmen, um sicher  auszuschliessen, dass das Material asbesthaltig ist. Oder es muss ermittelt werden, wie gross das Faserfreisetzungspotenzial eines Materials ist.

Denken Sie daran, dass bei der Entnahme von Materialproben Asbestfasern freigesetzt werden. Fragen Sie beim beauftragten Labor nach, wie Sie Materialproben entnehmen sollen, wie diese für den Transport verpackt werden müssen und welche Schutzmassnahmen dabei zu treffen sind.

Um die Dringlichkeit einer Sanierung zu beurteilen, kann es sinnvoll sein, Luftmessungen vorzunehmen – zum Beispiel wenn der Verdacht besteht, dass durch eine unsachgemässe Bearbeitung von asbesthaltigen Materialien Asbestfasern freigesetzt wurden. Dabei ist zu beachten, dass Luftmessungen immer nur die aktuelle Situation während der Durchführung der Messungen wiedergeben können. Die Ergebnisse von Luftmessungen sind als ergänzende Informationen zu betrachten und ersetzen nicht eine detaillierte Beurteilung, bei der alle Einflussfaktoren berücksichtigt werden, so wie es in der Publikation «Asbest in Innenräumen, Dringlichkeit von Massnahmen» beschrieben ist.

Asbest in Innenräumen Dringlichkeit von Massnahmen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)  

Das Forum Asbest Schweiz (FACH) führt Listen mit Firmen, die Asbestanalysen anbieten:

 

Beratung und Planung

Um die Risiken im Zusammenhang mit Asbest zu bewerten und geeignete Schutzmassnahmen zu planen, können die EKAS-Richtlinie 6503(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)   und die anwendbaren Regeln der Technik konsultiert oder Fachspezialisten beigezogen werden.

Firmen mit Fachspezialisten, die im Zusammenhang mit Asbestsanierungen Planungs- und Beratungsdienstleistungen anbieten, finden Sie in der Liste Beratungen und Planungen:

Die auf dieser Liste aufgeführten Firmen bieten gemäss eigener Angaben Planungs- und Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Asbestsanierungen an. Die Angaben, wie auch die Angebote unterliegen keiner Prüfung durch die Suva.