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Welche Massnahmen sind zu treffen?
Asbest erkennen - richtig handeln
Richtig handeln
Wie Sie im Falle von Asbest richtig handeln, erfahren Sie unter Massnahmen und praktische Anleitungen.
Welche Massnahmen sind zu treffen?
EKAS-Richtlinie Nr. 6503 «Asbest»

Die erforderlichen Massnahmen für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien sind in der EKAS-Richtlinie Nr. 6503 «Asbest»(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) festgehalten. Die Richtlinie zeigt den Arbeitgebern einen Weg auf, wie sie ihre Verpflichtungen zur Verhütung von asbestbedingten Berufskrankheiten erfüllen können. Sie dient der einheitlichen, sachgerechten und dem Stand der Technik entsprechenden Anwendung der Vorschriften.
Für alle Arbeitnehmenden, die Arbeiten an asbesthaltigen Materialien ausführen, gelten ebenfalls die Anforderungen von EKAS-Richtlinie 6503. Insbesondere sind die generellen Anforderungen betreffend Anleitung, Ausbildung und arbeitsmedizinische Vorsorge einzuhalten.
Vorgehen ist den vorhandenen Gefährdungen anzupassen
Arbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten sind besonders gefährlich. Schon bei geringer Einwirkung lösen sich die Asbestfasern aus dem Verbund und führen zu hohen Faserkonzentrationen in der Luft. Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen deshalb nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.
Bei den starkgebundenen Asbestprodukten werden in der Regel nur bei mechanischer Bearbeitung (Fräsen, Bohren, Brechen, Schneiden usw.) viele Fasern freigesetzt. Solche Arbeiten sind grundsätzlich zu vermeiden. Ansonsten gibt es für bestimmte Tätigkeiten in den entsprechenden Regeln der Technik beschriebene Massnahmen (siehe unten), die eine grosse Asbestfaserfreisetzung verhindern. Solche Tätigkeiten dürfen unter Einhaltung der Regeln der Technik von instruierten Berufsleuten ausgeführt werden.
Drei Gefährdungsstufen und was sie bedeuten
Die Wahrscheinlichkeit einer Asbestfaserbelastung kann mit Hilfe von drei Gefährdungsstufen beurteilt werden (Broschüre "Asbest erkennen – richtig handeln"). Die Beurteilung erfolgt aufgrund von Erfahrungswerten, die durch viele Messungen belegt sind.
Die Faserfreisetzung (und somit die Gefährdung) ist grundsätzlich bei schwachgebundenen Asbestprodukten höher als bei starkgebundenen. Entscheidend ist auch, ob und wie die Materialien bearbeitet werden.
Kurzinformation für den Umgang mit typischen Asbestanwendungen
In der Broschüre "Asbest erkennen – richtig handeln"(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) werden die Gefährdungsstufen für typische Asbestprodukte angegeben. Die Broschüre informiert auch darüber, wie jeweils vorzugehen ist und welche Massnahmen zu treffen sind.
Praktische Anleitungen
Können erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden, so dürfen die Arbeiten nur von anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden (Bauarbeitenverordnung Art. 60b(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) ).
In den folgenden Regeln der Technik werden für bestimmte Arbeiten die erforderlichen Massnahmen beschrieben, die erfahrungsgemäss eine erhöhte Faserfreisetzung verhindern. Für alle Arbeitnehmenden, die solche Arbeiten ausführen, gelten insbesondere auch die generellen Anforderungen der EKAS-Richtlinie 6503(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) .
Suva-Publikationen
- Factsheet 33031 Entfernen von asbesthaltigen Faserzementplatten im Freien(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Factsheet 33036 Sanierung von leichten asbesthaltigen Platten durch anerkannte Firmen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Factsheet 33047 Reinigen von asbesthaltigen Faserzementplatten an der Gebäudehülle(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Factsheet 33005 Montage und Unterhalt von Solaranlagen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Checkliste 67151 Rückbau- und Abbrucharbeiten(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Broschüre 84024 Asbest erkennen – richtig handeln(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Factsheet 33039 Asbesthaltiger Fensterkitt 1: Überblick(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Factsheet 33040 Asbesthaltiger Fensterkitt 2: Entfernen mit Stechbeitel oder Spachtel im Freien(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Factsheet 33041 Asbesthaltiger Fensterkitt 3: Entfernen mit wärmebasiertem Verfahren(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Factsheet 33042 Asbesthaltiger Fensterkitt 4: Entfernen mit Handmaschinen und Handwerkzeugen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Factsheet 33043 Asbesthaltiger Fensterkitt 5: Ausglasen von Fenstern bei Rückbauarbeiten im Freien(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Branchenspezifische Publikationen
Die Asbestgefahr wird häufig unterschätzt. Betroffen sind Arbeitnehmende unterschiedlicher Branchen. Möglicherweise waren sie in der Vergangenheit asbestexponiert oder sie können auch heute noch mit Asbest oder asbesthaltigen Werkstoffen und Produkten in Kontakt kommen.
Um die bestmögliche Information der Betroffenen zu gewährleisten, arbeitet die Suva mit Berufsverbänden zusammen und erstellt mit diesen branchenspezifische Publikationen für die Prävention. Diese zeigen für spezifische Arbeitssituationen die Gefährdung durch das Freisetzen von Asbestfasern und die erforderlichen Massnahmen auf. Das Angebot branchenspezifischer Informationen wird laufend erweitert.
Gemeinsam mit betroffenen Branchen und Verbänden erarbeitete Publikationen:
- Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln. Broschüre für Elektrofachleute (VSEI-Merkblatt)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Asbest. Was Sie als Hauseigentümer alles darüber wissen müssen (HEV Schweiz)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln. Was Sie als Schreiner über Asbest wissen müssen. (SIKO/SETRABOIS 2000)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
