So handeln Sie richtig.
Schnell informiert, gut orientiert: mit dem Ampel-System
Sämtliche Publikationen und das gesamte Informationsmaterial der Suva rund um das Thema Asbest folgen einer einheitlichen Kennzeichnung. So wissen Sie sofort, wann, wo und wie Sie mit welcher Asbest-Gefährdungsstufe rechnen müssen:

Praktische Anleitungen
Wenn Sie sich nur ein erstes Bild über den Umgang mit typischen Asbestanwendungen machen möchten, hilft Ihnen die Kurzinformation in unserer Broschüre «Asbest erkennen – richtig handeln(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) ». Darin finden Sie die unterschiedlichen Gefährdungsstufen typischer Asbestprodukte. Sie erfahren, wie Sie am besten vorgehen und welche Massnahmen Sie treffen müssen.
Grundsätzlich gilt: Besteht die Gefahr, dass erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden, so dürfen die Arbeiten nur von anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
Wir halten eine ganze Reihe von praktischen Anleitungen für Sie bereit. In den folgenden Regeln der Technik finden Sie die jeweils notwendigen Massnahmen für bestimmte Arbeiten:
Praktische Anleitungen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien - Übersicht der Massnahmen (319 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
Von der Asbestgefahr sind Arbeitnehmende unterschiedlicher Branchen betroffen. Deshalb hat die Suva gemeinsam mit verschiedenen Branchenverbänden Publikationen für Sie erarbeitet. Für folgende Berufsgruppen sind diese bereits verfügbar: Elektrofachleute, Dachdecker, Schreiner, Maler und Gipser. Weitere folgen.
Branchenspezifische Publikationen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien finden Sie in der EKAS-Richtlinie Nr. 6503 «Asbest»(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) . Hier erhalten Sie als Arbeitgeber wichtige Hinweise, wie Sie Ihre Verpflichtungen zur Verhütung von asbestbedingten Berufskrankheiten erfüllen können. Insbesondere sind darin auch die generellen, verbindlichen Anforderungen betreffend der Anleitung, der Ausbildung und der arbeitsmedizinische Vorsorge Ihrer Arbeitnehmenden festgehalten.
Weitere Publikation
Asbest in Elektrospeicherheizungen(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)