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Spezialisten der Arbeitssicherheit
ASA: Sicherheit mit System
Spezialisten der Arbeitssicherheit
- Was sind “Spezialisten der Arbeitssicherheit“ und wann müssen sie beigezogen werden?
Informationen dazu finden Sie hier. - Suchen Sie einen Spezialisten der Arbeitssicherheit, der in Ihrer Branche oder Ihrem Unternehmen ein Beratungsmandat übernimmt?
Die folgenden Listen leisten Ihnen dabei gute Dienste.
Sicherheitsfachleute und Sicherheitsingenieure
Auf der Liste finden Sie Sicherheitsfachleute und Sicherheitsingenieure, die seit 1996 eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannte Weiterbildung besucht und mit Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Liste enthält keine Angaben über
- EKAS-Lehrgangsabsolventen, die bei einem Aufsichtsorgan (Durchführungsorgan) der Arbeitssicherheit arbeiten
- Sicherheitsfachleute und Sicherheitsingenieure gemäss Übergangsbestimmung (Art. 12 Eignungsverordnung(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) )
- Sicherheitsfachleute und Sicherheitsingenieure, die ihre Weiterbildung im Ausland absolviert haben, diese jedoch ohne Prüfung abgeschlossen haben, welche vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufgrund der Eignungsverordnung (Art. 2 Abs.4(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) ) andersweitig anerkannt wurden.
Bitte geben Sie Ihre individuellen Suchkriterien ein. Ohne diese Eingaben wird durch den Befehl "Suchen" die gesamte Liste angezeigt.
Weitere Sicherheitsfachleute und Sicherheitsingenieure finden Sie hier:
Arbeitshygieniker
Arbeitsärzte
Unterstützende Dokumente:
Was sind „Spezialisten der Arbeitssicherheit" und wann müssen sie beigezogen werden?
Als Spezialisten der Arbeitssicherheit gelten Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsfachleute und Sicherheitsingenieure, welche die Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) erfüllen. Sie sind fachlich in der Lage, eine den betrieblichen Verhältnissen angepasste und auf die besonderen Gefährdungen ausgerichtete Beratung durchzuführen.
Spezialisten müssen beigezogen werden, wenn im eigenen Unternehmen das Wissen fehlt für
- das systematische Erkennen und Ermitteln von Gefahren
- das Beurteilen der damit verbundenen Risiken
- das Festlegen geeigneter Schutzmassnahmen oder
- den Aufbau des Sicherheitssystems
Detaillierte Angaben finden Sie in der EKAS-Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) .