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Treppen mit Handlauf – zugreifen und Unfälle vermeiden
Kampagnen
stolpern.ch

Hinter diesen nüchternen Zahlen verbergen sich viel menschliches Leid, schmerzliche Erfahrungen und kostspielige Arbeitsausfälle. Die meisten Stolper- und Sturzunfälle liessen sich mit wenig Aufwand vermeiden. Deshalb startet die Suva mit «stolpern.ch» eine mehrjährige Kampagne.
Sensibilisierungs-Film «Unten», TV-Spot und Filmreportage zur Kampagne
Der Film «Unten» beleuchtet das Thema aus ungewohnter Perspektive.
www.stolpern.ch
Fahnden Sie im "Buddy Guard Game" nach Stolperfallen: auf www.stolpern.ch(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) .
Informations- und Einsatzmittel bestellen
Alle Informations- und Einsatzmittel(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) zur Kampagne «stolpern.ch» finden Sie in unserem Waswo-Shop.
Medienmitteilungen
16.03.2010 Medienmitteilung zum Start der Kampagne
Informationen und Hilfsmittel
- Unfallstatistik
- Unfallursachen
- Aktionen im Betrieb
- Treppen mit Handlauf
- Fit durch den Winter
- Sicherheitsprodukte
Treppen mit Handlauf – zugreifen und Unfälle vermeiden
Rund ein Drittel der Stolper- und Sturzunfälle ereignen sich auf Treppen. Jeder Treppenunfall hat Kosten von rund 6200 Franken zur Folge – das sind 600 Franken mehr, als für einen Stolperunfall im Durchschnitt aufzuwenden ist. Treppen sind somit ein Schwerpunkt des Unfallgeschehens.
Wie können Sie Treppenunfälle vermeiden?
Treppen sicher gestalten
- 85 Prozent der Treppenunfälle passieren am Treppenanfang oder Treppenende. Es ist also wichtig, die ersten und letzten Treppenstufen sowie die Zwischenpodeste gut sichtbar zu gestalten.
- Die Beleuchtung auf Treppen ist von zentraler Bedeutung. Die Stufenkanten müssen gut erkennbar sein.
- Rutschfeste und gereinigte Treppenstufen helfen mit, Unfälle zu vermeiden.
- Eine Treppe ist kein Ablageplatz: Jeder abgestellte Gegenstand kann zur Stolperfalle werden.
Der Handlauf ist eine wichtige Sicherheitsausstattung:
Treppe mit Handlauf auf beiden Seiten.
In verschiedenen eidgenössischen Verordnungen und in Empfehlungen wird festgehalten, wo Handläufe anzubringen sind und wie sie beschaffen sein sollen.
- Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) und die dazugehörige Wegleitung schreiben vor, dass umwandete Treppen beidseitig mit einem Handlauf zu versehen sind. Für Treppen, die weniger als 1,5 Meter breit sind, genügt ein Handlauf auf einer Seite. Steiltreppen und Leitertreppen sind immer beidseitig mit einem Handlauf zu versehen. Für Treppen, die breiter als 5 Meter sind, müssen zusätzliche Handläufe angebracht werden.
- SIA-Norm 358(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) empfiehlt, bei öffentlichen Bauten und Mehrfamilienhäusern Treppen und Aussentreppen mit Handläufen zu versehen, auch wenn sie nur aus wenigen Stufen bestehen. Der Anfang und das Ende des Handlaufs sollen 30 cm über die erste und letzte Stufe hinaus geführt werden und so geformt sein, dass sich keine Kleidungsstücke verfangen können. SIA-Normen sind anerkannte Regeln des Bauwesens.
- Ab 5 Treppenstufen muss ein Handlauf angebracht werden. Die Suva empfiehlt, wenn möglich auch bei kleineren Treppen immer einen Handlauf anzubringen.
- Ein fehlerhafter Handlauf kann oft mit wenig Aufwand nachgerüstet werden, zum Beispiel mit dem Handlauf zur Kampagne «stolpern.ch»(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) .