Weitere Aspekte

Asbest erkennen - richtig handeln

Weitere Aspekte

Arbeitsmedizinische Aspekte

 

Wie kommt es zu Erkrankungen?

Asbest führt zu einer Gefährdung, wenn Feinstaub von Asbest durch die Atmung in die Lungenbläschen gelangt. Asbestfasern weisen eine kristalline Struktur auf und neigen dazu, sich der Länge nach in immer dünnere Fasern aufzuspalten. Diese Fasern werden vom Organismus nur teilweise abgebaut oder ausgeschieden. Durch aggressive Stoffe, mit denen die Fresszellen der Immunabwehr vergeblich versuchen, die Fasern aufzulösen, sowie durch direkte mechanische Einwirkung entstehen Schäden an Gewebe und Erbmaterial von Zellen. Bereits geringe Asbestfeinstaubkonzentrationen in der Luft können so das Risiko der Entstehung eines Mesothelioms (Tumor des Brust- oder Bauchfells) oder von Lungenkrebs fördern.

Eine Exposition ist vor allem dann kritisch, wenn die Fasern eine Länge von mehr als 5 Mikrometer (0,005 mm) haben, die Dicke weniger als 3 Mikrometer beträgt und das Verhältnis von Länge zu Dicke grösser als 3:1 ist. Besonders kritisch sind Fasern ab 20 Mikrometer Länge. Vom Einatmen bis zum Ausbruch der Krankheit können 40 Jahre und mehr vergehen.

Für das individuelle Risiko ist die Zahl der biobeständigen Fasern im Lungengewebe entscheidend. Das Risiko steigt mit der kumulativen Asbestdosis (Faserjahre), d.h. der Konzentration der Fasern in der eingeatmeten Luft und der Expositionsdauer. Epidemiologische Studien haben zudem gezeigt, dass die Kombination von Rauchen und Asbestexposition das Risiko für die Entwicklung eines Lungenkrebses zusätzlich erhöht.

 

Asbestbedingte Krankheiten

Bindegewebsvermehrung im Bereich des Brustfells (Pleuraplaques)

Unter Pleuraplaques versteht man eine Bindegewebsvermehrung im Bereich des Brustfells (Pleura) als Folge einer chronischen Entzündung. Sie tritt nach relevanter beruflicher Asbestexpositionen auf. In den meisten Fällen werden sie zufällig entdeckt. Pleuraplaques werden als Berufskrankheit registriert, sie führen in der Regel weder zu Beschwerden noch zu einer Einschränkung der Lungenfunktion.

Asbeststaublunge

Asbestose / Asbeststaublunge

Die Asbestose ist eine Staublungenkrankheit mit ungünstiger Prognose, hervorgerufen durch eingeatmeten Asbeststaub. Sie entsteht durch eine zunehmende Bindegewebsvermehrung in der Lunge (Lungenfibrose) und bewirkt auch nach Expositionsbeendigung mit fortschreitender Krankheit zunehmende Atemnot, Lungenfunktionsstörungen und in schweren Fällen Ateminvalidität.

An Asbestose leidende Patienten erkranken zudem häufiger an bösartigen Lungentumoren. Die Latenzzeit, d.h. der Zeitraum zwischen Exposition und Ausbruch der Asbestose, beträgt meist 15 Jahre und mehr.

Die Asbestose ist eine Krankheit, die vor allem durch hohe und langjährige Faserexposition verursacht wird, wie sie in den 1950er- bis 70er-Jahren häufig anzutreffen war.

Lungenkrebs (Bronchialkarzinom)

Bei hoher langjähriger Asbeststaubexposition ist mit einem erhöhten Lungenkrebsrisiko zu rechnen. Medizinisch unterscheidet sich der durch Asbest ausgelöste Lungenkrebs nicht von anderweitig verursachten Bronchialkarzinomen. Bezüglich Erkrankungsrisiko besteht zwischen Asbestexposition und Tabakkonsum ein überadditiver Effekt. Das Bronchialkarzinom wird von der Suva als durch Asbest verursachte Berufskrankheit anerkannt, wenn gleichzeitig mindestens eine leichte Asbestose oder eine Pleurafibrose oder eine kumulative Asbestexposition von 25 Faserjahren vorliegt (sog. Helsinki-Kriterien, verabschiedet an einer internationalen Konferenz im Jahr 1996 in Helsinki). Ob jemand Raucher war, spielt bei der Anerkennung als Berufskrankheit keine Rolle.

Bösartiger Tumor des Brustfells bzw. des Bauchfells (Malignes Mesotheliom)

Unter einem malignen Mesotheliom versteht man einen bösartigen Tumor (Krebs), der vom Brustfell (Pleura) und seltener vom Bauchfell (Peritoneum) ausgeht. Die Krankheit verläuft praktisch immer tödlich.

Die Latenzzeit beträgt 20 – 40 Jahre und mehr. Mesotheliome können schon bei geringeren Asbest-Dosen auftreten, als sie für Asbestosen typisch sind.

 

Grenzwert

Der Grenzwert für Asbest wurde auf 0,01 Asbestfasern/ml festgelegt. Dieser Wert berücksichtigt die neusten epidemiologischen Erkenntnisse zur Dosis-Wirkungs-Beziehung bezüglich Asbest und Mesotheliom/Lungenkrebs. Grundsätzlich gilt der MAK-Wert (MAK = Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert gesundheitsgefährdender Stoffe) für alle Arbeitsplätze. Die Krebsgefährdung durch Asbest ist, wie jede andere Fremdstoffwirkung, von der Höhe der Stoffkonzentration und der Dauer der Exposition abhängig. Für krebserzeugende Stoffe kann beim gegenwärtigen Wissensstand keine mit Sicherheit unwirksame Konzentration angegeben werden.

Die Exposition gegenüber Asbest sollte daher in jedem Falle so niedrig wie möglich sein, d. h. es gilt das Minimierungsgebot. Für alle Arbeitsplätze, an denen nicht mit asbesthaltigem Material gearbeitet werden muss, ist das Minimierungsgebot erreicht, wenn der gemessene Wert 10 % des MAK-Wertes nicht überschreitet.

Bei nur kurz dauernder Exposition wird die kumulative Dosis (Faserjahre) unter Berücksichtigung der Asbestfasertypen zur Beurteilung herangezogen.

 

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Der Arbeitgeber hat alle betroffenen Arbeitnehmenden der Suva für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzumelden, auch wenn sie nur selten und zeitlich befristet mit asbesthaltigen Materialien arbeiten. Die Suva entscheidet nach Abklärung der Arbeitsplatzsituation fallweise, ob eine arbeitsmedizinische Unterstellung verfügt werden muss.

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