Unternavigation
Arbeitssicherheit: Wir bieten Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe
Arbeitssicherheit: Wir bieten Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe
Im Rahmen des Vollzugs des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) beraten und unterstützen wir:
- Arbeitgeber, Betriebsleiter
- Arbeitnehmende und deren Vertretungen
- Sicherheitsbeauftragte
- Spezialisten der Arbeitssicherheit
- Branchenverbände (Branchenlösungen)
- Aufsichtsorgane der Arbeitssicherheit
Unsere Dienstleistung ist kostenlos, aber nicht unverbindlich
Die Suva hat aufgrund des Unfallversicherungsgesetzes (UVG)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet) die Aufgabe, die Einhaltung der Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten an den Arbeitsplätzen zu kontrollieren, durchzusetzen und die Betriebe in Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen.
Hilfe zur Selbsthilfe
Die Spezialistinnen und Spezialisten der Suva verfügen über vertiefte Branchen- und Fachkenntnisse. Sie informieren über Sicherheitsanforderungen und zeigen auf, wie sich Arbeitssicherheits-Probleme lösen lassen. In gewissen Fällen können sie auch Messungen oder Abklärungen vor Ort vornehmen, um die Problemstellung genauer zu charakterisieren oder einzugrenzen. Sie geben «Hilfe zur Selbsthilfe», übernehmen aber keine umfangreichen Beratungsaufgaben.
Verfügt ein Betrieb selber nicht über die Fachkompetenz, die besonderen Risiken an den Arbeitsplätzen zu beurteilen und daraus systematisch die nötigen Schutzmassnahmen abzuleiten, muss er auf eigene Kosten Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) beiziehen. Eine Liste von ASA-Spezialisten und weitere Informationen zu deren «Beizug» finden Sie unter Spezialisten der Arbeitssicherheit.