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Hinweise für die Arbeitgeber
Hinweise für die Arbeitgeber
Das Verhalten des Arbeitgebers bestimmt massgeblich, ob die Wiedereingliederung positiv beeinflusst wird.

Drei Faktoren sind dabei entscheidend:
- Kontaktaufnahme mit dem verunfallten Mitarbeitenden unmittelbar nach dem Unfall
- Rückkehrgespräch mit dem Betroffenen
- Rückkehrbetreuung bis zur vollständigen Reintegration in den Arbeitsprozess
Tipps:
- Nehmen Sie so rasch als möglich mit dem Verunfallten persönlich Kontakt auf.
- Melden Sie den Unfall so rasch als möglich der Suva.
- Besuchen Sie ihn und führen Sie sobald wie möglich das Rückkehrgespräch.
- Legen Sie zusammen mit dem Betroffenen die möglichen Etappen der Wiedereingliederung fest.
- Lassen Sie dabei das persönliche Umfeld des Betroffenen nicht ausser Acht.
- Bieten Sie Teilzeitarbeit im angestammten Bereich oder Schonarbeitsplätze an, die dem Gesundheitszustand Rechnung tragen.
- Die Anwesenheit des Betroffenen im Unternehmen ist wichtig.
- Besprechen Sie die Wiedereingliederungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen.
- Erstellen Sie ein Job-Profil, das Sie dem behandelnden Arzt abgeben können.
- Suchen Sie – mit dem Einverständnis des Betroffenen – den Kontakt zum behandelnden Arzt.
- Vermitteln Sie dem Arzt ein Bild über die Belastungen des Betroffenen am Arbeitsplatz.
- Informieren Sie den Arzt über Schonarbeitsplätze und andere Wiedereinstiegsmöglichkeiten.
- Besprechen Sie die Möglichkeiten der Wiedereingliederung mit der Suva.
- Nehmen Sie mit dem Case Manager Ihrer Suva-Agentur Kontakt auf.
- Wählen Sie den Tag der Rückkehr bewusst – Donnerstag oder Freitag sind häufig sinnvoller.