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Lohnbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet alle ausbezahlten Löhne und lohnartigen Entgelte mittels Lohnlisten zu deklarieren. Aus der Lohnliste muss für jeden einzelnen Arbeitnehmer Beschäftigungsart, Anzahl Arbeitstage sowie Art und Höhe der Löhne ersichtlich sein.
Versicherungsprofil UVG
Sie erhalten das Versicherungsprofil UVG jeweils im Dezember für das Folgejahr. Es beinhaltet Angaben, die Sie für die korrekte Lohnabrechnung während des Jahres sowie die Lohndeklaration Ende Jahr benötigen. Prüfen Sie deshalb Ihr Versicherungsprofil UVG und nehmen Sie allfällige Korrekturen in Ihrer Lohnbuchhaltung vor.
Lohnbuchhaltung
Tragen Sie die Löhne bei jedem Zahltag in der Lohnbuchhaltung ein - dies erleichtert Ihnen die Lohndeklaration Ende Jahr. Haben sich die Betriebsteile gegenüber dem Vorjahr geändert, sollten Sie zudem die Stammdaten der Arbeitnehmenden überprüfen und anpassen. Die Beträge in der Lohnbuchhaltung müssen in der Finanzbuchhaltung ersichtlich und leicht überprüfbar sein.
Personalmutationen
Personalmutationen während eines laufenden Kalenderjahres müssen Sie nur dann melden, wenn sie einen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtlohnsumme und somit auf die Prämienrechnung haben.
Informationsmittel
- AHV- und Suva-pflichtige Löhne(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Berufs- und ortsüblicher Lohn. Versichern eines marktkonformen Lohns für Personen mit persönlicher Verbindung zum Arbeitgeber.(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Lohnerklärung per Mausklick (191 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)
- Muster eines Versicherungsprofils UVG (70 KB)(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet; Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.)