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Versicherungsprodukte
Versicherungsprodukte
Bei der Suva sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden versichert, deren Arbeitgeber im Versicherungsbereich der Suva tätig sind. Dieser Bereich wird im UVG Art 66 Abs. 1 sowie in der UVV näher bezeichnet.
Arbeitslose Personen, die Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben, sind bei der Suva obligatorisch gegen Unfälle versichert.





