Abredeversicherung

Nichtberufsunfallversicherung

Abredeversicherung

Unfall-Abredeversicherung - damit keine Versicherungslücke entsteht

Wer seine Arbeitsstelle verlässt, bleibt noch 30 Tage lang gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dann endet der Versicherungsschutz über den Betrieb. Reiselustige sollten deshalb die Nichtberufsunfallversicherung verlängern. Dies ist mit der sogenannten Abredeversicherung für höchstens sechs Monate möglich. Wer eine solche abschliesst, ist zu den gleichen Konditionen versichert wie «normale» Angestellte: Sie haben dieselben Versicherungsleistungen zugute wie Angestellte, die in ihrer Freizeit einen Unfall haben. Das heisst, Versicherte haben Anspruch auf Heilbehandlung, Taggeld, Invalidenrenten sowie Hinterlassenenrenten. Voraussetzung ist, dass man vor Abschluss der Abredeversicherung am Arbeitsplatz auch gegen Nichtberufsunfälle versichert war. Dies ist bei allen Angestellten der Fall, die pro Woche mehr als acht Stunden bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben.

Eine Abredeversicherung ist allen zu empfehlen, die einen Stellenwechsel für einen unbezahlten Urlaub nutzen. Hingegen müssen Arbeitslose keine Abredeversicherung abschliessen. Denn Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung sind automatisch bei der Suva gegen Unfälle versichert.

Der Abschluss einer Abredeversicherung ist einfach:

Die Abredeversicherung muss bei der UVG-Versicherung Ihres Arbeitgebers abgeschlossen werden. Bei der Suva erhalten Sie einen Einzahlungsschein bei Ihrer Agentur unter 0848 820 820. Die Prämie kostet 25 Franken für jeden angebrochenen Kalendermonat. Zahlen Sie den Betrag für die gewünschte Anzahl Monate (maximal 6) ein. Die Prämie muss vor Ablauf der 30-tägigen Frist einbezahlt sein.