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Berufsunfallversicherung
Berufsunfallversicherung
Berufsunfallversicherung
Versicherte Personen in der Berufsunfallversicherung
Welche Personen haben Versicherungsschutz?
Versicherungsleistungen
Der Versicherte hat Anspruch auf:
- Heilbehandlung
- Taggeld bis 80 % des Lohnes bei teilweiser oder voller Arbeitsunfähigkeit
- Invalidenrente bei bleibenden wirtschaftlichen Unfallfolgen
- Hinterlassenenrenten an die Witwe oder den Witwer sowie an die Kinder
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Versicherungsleistungen.
Schadenmeldung
Berufsunfälle sowie Berufskrankheiten sind dem direkten Vorgesetzten oder der Betriebsleitung zu melden – selbst dann, wenn die Arbeit nicht unterbrochen werden muss. Der Arbeitgeber hat seinerseits die Pflicht, den Unfall sofort mit Unfallmeldung der Suva zu melden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Schadenmeldung.
Prämie
Die Prämie der Berufsunfallversicherung geht zulasten des Arbeitgebers.
Basis für die Prämie ist der prämienpflichtige Lohn. Bei der Prämienbemessung wird der Prämiensatz der Betriebe festgelegt. Der Prämienbezug erfolgt durch die jährliche Prämienrechnung.