Freiwillige Unternehmerversicherung

Freiwillige Unternehmerversicherung

Freiwillige Unternehmerversicherung

Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die freiwillige Unternehmerversicherung (FUV) schliesst diese Lücke.

Was ist versichert?

Die FUV bietet umfassendere Leistungen als andere Versicherer und Krankenkassen. So gibt es zum Beispiel keinen Selbstbehalt. Und ein Taggeld wird zeitlich unbegrenzt bis zur vollen Arbeitsfähigkeit oder bis zum Beginn einer Invalidenrente ausbezahlt. Mehr dazu unter Vorteile.

Die FUV bietet Ihnen und Ihren ohne Lohn mitarbeitenden Familienangehörigen Schutz bei:

  • Berufsunfällen
  • Nichtberufsunfällen
  • Berufskrankheiten

Wer kann sich versichern?

  • Inhaber von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften aus Berufszweigen, die in den Tätigkeitsbereich der Suva fallen (Art. 66 UVG(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)  )
  • ohne Lohn mitarbeitende Ehe- oder Konkubinatspartner und weitere Familienmitglieder.
  • Personen, die teilweise selbstständig und gleichzeitig Arbeitnehmende sind.
  • Grenzgänger, die in der Schweiz selbstständig erwerbend sind und in einem EU-Staat wohnen, sofern sie schon einmal dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt waren.

Das Wichtigste in Kürze finden Sie in dieser Powerpoint-Präsentation(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)   zum Downloaden.