Arbeiten in Rohrleitungen (10. Kapitel BauAV)

Risiken ermitteln - Massnahmen treffen

Arbeiten in Rohrleitungen.

Vor Beginn der Arbeiten in Rohrleitungen, in denen Erstickungs-, Brand-, Explosions- und Vergiftungsgefahr besteht, ist ein schriftliches Sicherheits- und Rettungskonzept zu erstellen.

Grundsätzlich gilt:

  • Die in Rohrleitungen eingesetzten Arbeitnehmenden müssen dauernd von einer Person überwacht werden, die sich ausserhalb der Rohrleitung aufhält.
  • In Rohrleitungen mit einem Lichtmass von weniger als 600 mm dürfen keine Arbeitnehmenden eingesetzt werden.


Arbeiten in Leitungen von weniger als 800 mm Lichtmass sind grundsätzlich mit Manipulatoren auszuführen, die von ausserhalb des Rohres bedient werden.

Ist es in Leitungen zwischen 600 und 800 mm Lichtmass nicht möglich, Manipulatoren einzusetzen, ist der Einsatz von Arbeitnehmenden unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • Die Rohrleitung wird künstlich belüftet.
  • Für Strecken von mehr als 20 m werden seilgeführte Rollwagen verwendet.
  • Flucht und Rettung sind jederzeit sichergestellt.

Publikationen zum Thema (Link ins Waswo)

Verordnungstext (www.admin.ch)