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Anschlageinrichtungen auf Dächern

Für Dacharbeiten ist eine Absturzsicherung Vorschrift. Dabei hat der Kollektivschutz grundsätzlich Vorrang vor individuellen Schutzmassnahmen. Für den Individualschutz müssen Dächer mit geeigneten Anschlageinrichtungen ausgerüstet werden. Informieren Sie sich hier über die Vorgaben und Richtlinien.

Inhalt

Kurz und bündig

Bei der Arbeit auf Dächern besteht immer auch eine Absturzgefahr mit manchmal schweren Folgen. Um dieser Gefahr zu begegnen, müssen bereits bei der Planung eines Gebäudes Schutzmassnahmen berücksichtigt werden. Dabei hat der Kollektivschutz wie zum Beispiel Fassadengerüst, Geländer oder Auffangnetz absoluten Vorrang.

Nur wenn Kollektivschutzmassnahmen nicht möglich sind, dürfen Sie eine individuelle Massnahme wie zum Beispiel die Seilsicherung einsetzen. Gemäss den Vorgaben und rechtlichen Grundlagen müssen in diesem Fall spezialisierte Fachleute die Anschlageinrichtungen für den Individualschutz planen.

Beachten Sie, dass Ihre Mitarbeitenden ihre Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nur an geprüften Anschlageinrichtungen befestigen dürfen.

Arbeiten auf Dächern

Bei Arbeiten auf Dächern drohen Stürze vom oder durch das Dach. Gefährlich sind Dachöffnungen und nicht durchbruchsichere Oblichter auf dem Dach. Ausserdem besteht auch auf Dächern mit geringer Neigung die Gefahr auszurutschen und über die Absturzkante zu fallen.

Berücksichtigen Sie diese Gefahren bereits bei der Planung eines Gebäudes. Dabei ist dem Kollektivschutz (zum Beispiel Geländer, Fangnetze) unbedingt der Vorrang gegenüber dem Individualschutz (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, PSAgA) zu geben. Falls ein Kollektivschutz nicht möglich ist, müssen geeignete Anschlageinrichtungen für die Seilsicherung eingeplant werden. 

Anschlageinrichtungen

Anschlageinrichtungen auf Dächern sind Systeme zum Befestigen der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Sie bestehen aus verschiedenen Komponenten und haben einen oder mehrere Anschlagpunkte (fix oder beweglich). Anschlageinrichtungen stellen die Verbindung zum Tragwerk oder zur Dachkonstruktion dar.

Anschlageinrichtungen planen

Beauftragen Sie spezialisierte Fachleute mit der Planung von Anschlageinrichtungen auf Dächern und deren Anordnung. Bei der Planung sind nämlich verschiedene Parameter zu berücksichtigen. Dazu gehören die Geometrie des Dachs, der Umfang des Bereichs, der gesichert werden muss, und die Bedürfnisse der künftigen Nutzerinnen und Nutzer. Diese müssen auch Unterhalts- und Reparaturarbeiten auf dem Dach gesichert ausführen können.


Rüsten Sie bestehende Gebäude entsprechend nach. Das Merkblatt «Anschlageinrichtungen auf Dächern wollen geplant sein» gibt Ihnen umfassende Hinweise für die Planung von Anschlageinrichtungen.

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Anschlageinrichtungen auf Dächern wollen geplant sein.
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Anschlageinrichtung auf einem geneigten Dach.
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Permanent installiertes horizontales Life-Line-System.

Rechtliche Grundlagen

In der Bauarbeitenverordnung (BauAV) sind die Vorgaben und Regeln für die Absturzsicherung auf dem Dach geregelt. Beachten Sie insbesondere folgende Artikel:

Bauarbeitenverordnung (BauAV)

  • Art. 3 Planung von Bauarbeiten
  • Art. 27 Auffangnetz und Fanggerüst für die Montage von vorgefertigten Dach- und Deckenelementen
  • Art. 28 Betreten von vorgefertigten Dach- und Deckenelementen
  • Art. 29 Andere Absturzsicherungen
  • Art. 41 Massnahmen an Dachrändern
  • Art. 42 Dachfangwand bei Arbeiten auf bestehenden Dächern
  • Art. 43 Schutz vor Abstürzen durch Öffnungen zwischen Spenglergang und Fassade
  • Art. 44 Allgemeines
  • Art. 45 Nicht durchbruchsichere Dachflächen
  • Art. 46 Arbeiten von geringem Umfang

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