
Sicherheitssystem (ASA)
- Der Arbeitgeber ist für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich.
- Wer bei der Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Erfolg haben will, muss überlegt und gezielt nach einem durchdachten Sicherheitssystem vorgehen.
- Für den Aufbau eines Sicherheitssystems stehen überbetriebliche Lösungen (z.B. Branchenlösungen) und individuelle Lösungen zur Verfügung.
- Für KMU mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden reicht als individuelle Lösung die Gefahrenermittlung für KMU.
Die ASA-Richtlinie (EKAS-Richtlinie 6508)
ASA ist die Abkürzung für «Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit». Der Begriff ASA steht aber auch für den Aufbau des Sicherheitssystems in den Unternehmen und somit für systematische Prävention.
Das konkrete Ziel ist, durch ein systematisches Vorgehen Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und damit menschliches Leid, Ausfallstunden und Kosten zu vermeiden.
In der ASA-Richtlinie werden konkret
- der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) geregelt
- eine Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung verlangt und
- Anforderungen an das betriebliche Sicherheitssystem formuliert.
Wer muss die ASA-Richtlinien umsetzen?
- Unternehmen mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden.
- Unternehmen mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden. Für diese Unternehmen gelten reduzierte Anforderungen.
- Unternehmen ohne besondere Gefahren mit 50 oder mehr Mitarbeitenden.
Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Gemäss Unfallversicherungsgesetz Art. 83 Absatz 2 erlässt der Bundesrat Vorschriften über die Mitwirkung von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit in den Betrieben.
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
In der Verordnung über die Unfallverhütung Artikel 11a Absätze 1 und 2 ist zudem festgeschrieben, dass der Arbeitgeber Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen muss, wenn es zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und für ihre Sicherheit erforderlich ist.
Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie, EKAS-Richtlinie 6508)
Die ASA-Richtlinie konkretisiert die Pflichten der Arbeitgeber über den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Verordnung über die Unfallverhütung sowie die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen, Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) und des Gesundheitsschutzes.
Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (Eignungsverordnung)
Besondere Gefahren
Die besonderen Gefahren werden in vier Kategorien eingeteilt:
Besondere Arbeitsplatzverhältnisse
Brand- und Explosionsgefahren
Chemische und biologische Einwirkungen
Physikalische Einwirkungen
Beispiele: ionisierende Strahlung, Laser, Elektrisierung, gehörgefährdender Lärm usw.
Die vollständige Liste mit den besonderen Gefahren ist im Anhang 1 der ASA-Richtlinie aufgeführt.
Handeln
Wie können Sie die ASA-Richtlinie umsetzen?
Überbetriebliche Lösungen (z. B. Branchenlösungen)
Sie eignen sich vor allem für Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Gefahren. Informieren Sie sich auf der Internetseite der EKAS oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Verband, ob für Ihr Unternehmen eine Branchenlösung existiert.
Individuelle Lösungen
Sie eignen sich vor allem für Unternehmen, die über das erforderliche Fachwissen verfügen, um die Gefahren bei den betrieblichen Abläufen im Griff zu haben, und für Unternehmen, die bereits ein Managementsystem eingeführt haben (ISO 9001 – EKAS RL 6508, ISO 14001 – EKAS RL 6508, ISO 45001 – EKAS RL 6508).
Angebote der Suva für individuelle Lösungen:
Sicherheitssystem (ASA) für
- Unternehmen mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden
- Unternehmen ohne besondere Gefahren mit 50 oder mehr Mitarbeitenden
Werkzeuge für die Integration in ein Managementsystem
- Korrelationsmatrix ISO 45001 – EKAS RL 6508 – 10-Elemente-Sicherheitssystem
- Korrelationsmatrix ISO 9001 – EKAS RL 6508 – 10-Elemente-Sicherheitssystem
- Korrelationsmatrix ISO 14001 – EKAS RL 6508 – 10-Elemente-Sicherheitssystem
Gefahrenermittlung für KMU
Das betriebliche Sicherheitssystem (ASA)
Schauen Sie sich als Einstieg den Film «Die Entscheidung - Ein Film zur Einführung ins Thema Sicherheit mit System» an. Erzählt wird die Geschichte der Becker AG, deren neuer Chef sich entschliesst, «Sicherheit mit System» umzusetzen.
Mit dem Selbsttest «Sicherheit und Gesundheitsschutz: Wo stehen wir?» finden Sie heraus, wie der Stand der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Ihrem Betrieb ist und wo Handlungsbedarf besteht.
Die 10 Elemente des Sicherheitssystems
Die folgenden 10 Elemente sind Bestandteil eines jeden Sicherheitssystems. Sie sind ein Hilfsmittel, um die erkannten Lücken im Sicherheitssystem zu schliessen:
- 1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele
- 2. Sicherheitsorganisation
- 3. Ausbildung, Instruktion, Information
- 4. Sicherheitsregeln
- 5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung
- 6. Massnahmenplanung und -realisierung
- 7. Notfallorganisation
- 8. Mitwirkung
- 9. Gesundheitsschutz
- 10. Kontrolle, Audit