Checkliste: Betretbare Güteraufzüge mit Verbot des Mitfahrens

Inhalt

      Betretbare Güteraufzüge mit Verbot des Mitfahrens
      Bestellnummer
      67163.D
      Infomittel
      Checkliste, PDF, 6 Seiten, A4
      Ausgabe
      10/07/2016

      Beschreibung

      Güteraufzüge in Lagerhallen, Autogaragen und anderen Betrieben sind bewusst nur für Güter konzipiert. Deswegen sind sie auch einfacher aufgebaut. Sie bergen für ihre Bediener einige Gefahren, nämlich: 

      • Absturz von Personen in den Schacht
      • Absturz des Lastträgers mit Personen beim Be- und Entladen
      • Erdrückt werden von Personen durch den Lastträger

      Die zu prüfenden Sicherheitsvorkehrungen beginnen bereits beim Schacht: Damit der Lift nicht in Kontakt mit seiner Umgebung kommt, ist eine Umwehrung der Fahrbahn des Lastträgers unumgänglich. Beachten Sie zudem, ob die horizontalen Abstände zwischen der Schwelle des Lastträgers (also des Liftbodens) zu den Schwellen der Schachttüren nicht mehr als 35 mm betragen. 

      Viele Lastträger bei Güteraufzügen haben kein Dach. Das ist grundsätzlich kein Problem, sofern der Abstand zwischen dem Lastträger und der Decke des Schachtes in der höchsten Liftposition mindestens 1.8 Meter beträgt. Prüfen Sie zudem, ob der Lastträger beim Beladen genügend gesichert ist.

      Auch Schachttüren benötigen entsprechende Sicherheitsmassnahmen: Sind sie fensterlos, so bedarf es einer Anzeige, die dem Bediener die Anwesenheit des Lifts bestätigt. Beim Beladen gilt es darauf zu achten, dass ein 1.1 m hohes Geländer installiert ist, um ein Herabfallen Ihrer Mitarbeitenden zu verhindern. 

      Mit dieser Checkliste können Sie ausserdem elektrische Schalteinrichtungen wie Hauptschalter oder die richtige Position der Bedientasten prüfen – der Sicherheit zuliebe. 

      Finden Sie diese Seite hilfreich?

      Weiterführende Themen