Anleitung für das Vernichten unbrauchbar gewordener Sprengmittel

Inhalt

Standard Variante
Bestellnummer
44072.D
Infomittel
Dokument, PDF
Ausgabe
05/01/2011

Beschreibung

Sind Sie eine Fachperson, die gemäss Art. 14 des Sprengstoffgesetztes dazu berechtigt ist, Sprengmittel zu vernichten? Dann unterstützen wir Sie mit dieser Anleitung, damit Sie Ihre Arbeit ebenso professionell wie sicher ausführen können.

In der Einleitung erfahren Sie das Wichtigste über die gesetzlichen Grundlagen der Sprengstoffverordnung (SprstV) und die in der Schweiz gebräuchlichen Sprengmittel. Im zweiten Kapitel erklären wir die verschiedenen Methoden zur Sprengmittelbeseitigung durch Abbrennen, Verbrennen und Sprengen. Zudem gehen wir detailliert auf die unterschiedlichen Zündmittel ein. Und wir zeigen Ihnen, wie Sie gemäss Sprengstoffgesetz vorgehen müssen, um Reste von Sprengstoff zu entsorgen.

Kapitel 3 behandelt den Abbrand-, Brand- und Sprengplatz. Dabei geht es um:

  • die Sicherheitsabstände zu den Verkehrswegen und Bauten
  • den Einfluss von Winden
  • die Beachtung des Gewässerschutzes
  • die Höchstmengen und Abstände
  • die Abbrand-, Brand- und Sprengstellen

Wenn Sie dieser Anleitung folgen, handeln Sie gesetzeskonform und schützen sich vor einem Arbeitsunfall.

Mit Sprengstoffen umzugehen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deshalb ist eine Ausbildung dafür notwendig. Falls Sie den Ausweis A, B oder C erwerben möchten, finden Sie auf unserer Internetseite Ausbildung über das Arbeiten mit Sprengstoffen die notwendigen Informationen und Adressen.

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